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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Betriebsübergang gemäß § 613 BGB. Das Recht zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang kann verwirkt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 -. Ausgangslage: Der Arbeitnehmer muss einen Betriebsübergang nicht hinnehmen. Er kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber erklärt werden. Der Fall: Ein Arbeitnehmer einer Catering-Firma, die die Kantine übernommen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. John Cryan, Co-Vorsitzender des Vorstands, erklärte einer Pressemeldung der deutschen Bank zufolge, dass die jüngsten Pläne auch die Schließung einiger Filialen, die Beendigung der Präsenz einigen Ländern und einen Abbau einiger Arbeitsplätze bedeuten würde. In der Pressemeldung heißt es dann weiter, dass ein Abbau von rund 9.000 Arbeitsplätzen (in Vollzeitkräfte umgerechnet) sowie 6.000 Stellen bei externen Dienstleistern in der Infrastrukturfunktion Global Technology & Operations geplant sei. Was bedeutet dies für die Mitarbeiter? Mitarbeiter der Deutschen Bank sollten ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber in Deutschland kann einem Arbeitnehmer gemäß dem deutschen Arbeitsrecht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier finden Sie einen Leitfaden, wie ein Arbeitgeber legal und fair einen Mitarbeiter kündigen kann. Kündigungsgründe: Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Arbeitgeber einen gültigen Grund für die Kündigung des Arbeitnehmers hat. Gründe können sowohl personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Personenbedingte Gründe können beispielsweise sein, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn der Mitarbeiter wiederholt ... weiter lesen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12) soll das Bundesarbeitsgericht entschieden haben, dass die Grundsätze billigen Ermessens von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden müssen. In dem konkreten Fall soll die Klägerin wohl zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt gewesen sein. Nachdem zahlreiche Arbeitsverträge entfristet wurden, soll sich die Arbeitgeberin dazu entschlossen haben, die Klägerin genauso ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um ein Zwölftel kürzen für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -). Die Vorschrift ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Leitung der Betriebsversammlung durch den Vorsitzenden des Betriebsrats: Die Leitung der Betriebsversammlung hat der Betriebsratsvorsitzende oder, wenn diese nicht anwesend ist, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende zu übernehmen. Sind beide verhindert, kann der Betriebsrat auch ein anderes Betriebsratsmitglied mit der Leitung beauftragen. Aufgaben des Versammlungsleiters: Zu den Aufgaben des Versammlungsleiters gehört es, das Wort zu erteilen oder auch wieder zu entziehen, Redezeiten zu beschränken und ggf. Versammlungsleiter zur Ordnung zu rufen. Es muss zudem Abstimmungen leiten und entsprechende ... weiter lesen
Weihnachten steht zwar noch nicht vor der Tür, aber der Einzelhandel befürchtet in Anbetracht steigender Corona-Zahlen einen zweiten lock-down und so empfehlen wirtschaftlich planende Politiker, dass die Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in diesem Jahr früher an die Arbeitnehmer auszahlen sollen. Weihnachtsgeld oder auch Weihnachtsgratifikation ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt . Bezeichnung und Zahlungszeitpunkt (meist mit dem Novemberentgelt ) beziehen sich auf das ... weiter lesen
Fachanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu der Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Rechtsanwalt/Fachanwalt mit der Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beauftragt und wann muss man die Kosten selbst tragen. I. Wer muss die Kosten tragen? Zunächst sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob die Kosten nicht von einem Dritten (Rechtsschutzversicherung, Staatskasse) übernommen werden. 1. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, zahlt man allenfalls eine mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Einholung einer Deckungszusage bei der ... weiter lesen