Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses einen speziellen E-Mail-Account, über den sie etwa ihre Aufgaben und Projekte abwickeln. Daneben werden sie auch über eine weitere E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten verfügen. Zwischen diesen Mail-Accounts sauber zu trennen, kann, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, elementar sein. Wer das nicht tut, riskiert unter Umständen eine außerordentliche Kündigung. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.05.2017 (Az.: 7 Sa 38/17). ... weiter lesen