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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die ... weiter lesen
Von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs können zahlreiche Bausparer profitieren und sich bereits gezahlte Darlehensgebühren zurückholen. Mit Urteil vom 8. November hat der BGH entschieden, dass vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) über die Erhebung einer Darlehensgebühr unwirksam sind (Az.: XI ZR 552/15).
Ein Verbraucherschutzverband hatte die Klage gegen die Erhebung einer solchen pauschalen Gebühr bis nach Karlsruhe getragen. Konkret hatte die Bausparkasse in diesem Fall mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent verlangt. Die ABB enthielten eine ... weiter lesen
Die dtp Entertainment AG entwickelt und vertreibt Spiele für die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Fondsgesellschaft soll gegenüber der dtp Entertainment AG noch offene Forderungen in Höhe von über 750.000 Euro haben. Durch den Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG rücken die Anlageberater anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG in den Fokus. Die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich möglicherweise als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anlegern, die in den Lebensversicherungsfonds "MPC Rendite-Fonds Leben plus" investiert haben, drohen hohe Verluste ihres investierten Kapitals. Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die ... weiter lesen
Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge zur Immobilienfinanzierung am 21. Juni 2016. Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen noch widerrufen möchten, können die verbleibenden Wochen bis zum Ende des Widerrufsjokers noch nutzen.
Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, haben Banken und Sparkassen vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Schon geringfügige inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil in zwei von vier Verfahren (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), dass Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem Fonds in Form einer Publikums-KG beteiligt haben, ein Recht darauf haben, die Namen und Anschriften der übrigen Gesellschafter zu erfahren. An Fondsgesellschaften können sich Anleger vielmals entweder als Kommanditisten oder als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter beteiligen. Im ersten Fall werden sie dann ... weiter lesen
Nicht nur Darlehen, auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt (Az.: IV ZR 229/14).
Bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt. Da diese Klausel gegen europäisches Recht verstößt, hat der BGH sie schon vor gut zwei Jahren für unwirksam erklärt. Dadurch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat einem Euro-Plan-Anleger einen Anspruch auf überzahlte Zinsen gegen die, die Kapitalanlage finanzierende Bank gewährt. In seiner Entscheidung vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10 hat der BGH festgestellt, dass der Darlehensvertrag den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entspricht.
Der Darlehensnehmer hat sich an dem Anlagemodell EuroPlan beteiligt. Dieses sieht vor, dass sich der Anleger mittels eines Darlehens in eine britische Lebensversicherung investiert und sich gleichzeitig an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei sollte planmäßig der Ertrag der Fondsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt zur Darlehenstilgung verwendet werden. Die Darlehenszinsen sollten aus Erträgen der ... weiter lesen
Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
den Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Anwaltsnotare (Beschwerdeführer;
Bf) stattgegeben. Jeder von ihnen wollte in den Aufsichtsrat einer Bank
eintreten, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck unter anderem auch auf
Grundstücksgeschäfte gerichtet war. Die zur Ausübung dieser
Nebentätigkeit erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde
versagt, weil durch eine solche Nebentätigkeit das Vertrauen in die
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährdet werde. Das
Oberlandesgericht hob auf Antrag der Bf die Entscheidungen auf, der
Bundesgerichtshof (BGH) hingegen bestätigte die Entscheidung der
Aufsichtsbehörde. Der BGH war der ... weiter lesen
Mit Urteil vom 18.12.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten den Kreditgeber trifft (AZ.: C-449/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Nach der EU-Richtlinie 2008/48/EG muss der Kreditgeber den Verbraucher informieren, damit dieser basierend auf den Informationen eine fundierte Entscheidung über den Abschluss eines Kreditvertrages treffen kann. Dem Verbraucher muss im Rahmen der Information durch den Kreditgeber zudem ein Europäisches Standardinformationsblatt ausgehändigt werden und seine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen