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Rechtsanwalt in Ruhland - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Entwicklung übernimmt, sondern nur dann haftet, wenn die im Prospekt enthaltene Prognose bereits aus damaliger Sicht nicht vertretbar war. Damit seien die Interessen der Anleger ausreichend gewährt. Die am 23.04.12 gefällte Entscheidung der Richter in Karlsruhe bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen: Sie ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht. Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben. Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen
Die Immobiliengesellschaft hat nun allerdings bekannt gegeben, dass der Fonds doch aufgelöst werden muss. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Grund dafür ist der gleiche, wie schon bei den anderen unzähligen Fonds, die in den letzten Monaten schließen mussten: die Finanzkrise und die Verunsicherung in der Branche. Die Folge dessen war, dass der Fonds nicht liquide genug war, um den Anlegern ihr Geld auszuzahlen. Planmäßig soll der Fonds bis zum 31. Dezember 2016 vollständig liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien veräußert und die Anleger ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Dazu findet am 1. Oktober eine Anleihegläubigerversammlung im hessischen Meinhard-Frieda statt. Im Kern geht es um eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre und eine Reduzierung des Zinssatzes bis 2018. Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hatte im April 2012 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis 2017 beträgt der jährliche Zinskupon 7,25 Prozent. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens sollen die Gläubiger nun veränderten Anleihebedingungen zustimmen. ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig). Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann sich ein Verbraucher von seinem Darlehensvertrag trennen und auf diese Weise die Zahlung weiterer Zinsen oder eines Vorfälligkeitsentgeltes vermeiden. Er muss lediglich das Darlehen zurückzahlen. Die Ausübung des Widerrufs ist ... weiter lesen
Noch nicht einmal fünf Jahre nach seiner Auflage ist der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt frisches Kapital. Die Anleger sollen bis zum 8. April entscheiden, ob sie zu einer solchen Finanzspritze bereit sind. Anderenfalls soll ein Vorratsbeschluss für den Verkauf des Schiffes getroffen werden, wie „fonds professionell“ online berichtet. Demnach benötigt die Fondsgesellschaft rund sechs Millionen US-Dollar Sanierungskapital. Von der finanzierenden Bank ist dieses Geld wohl nicht zu holen. Nun sollen die Anleger einspringen. Diese haben sich bislang mit 19,5 Millionen Euro an dem 2011 aufgelegten Schiffsfonds beteiligt. Bisher hat ihnen diese ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen