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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Ein Bericht des Handelsblatts vom 17.01.2018 lässt aufhorchen. Demnach haben Anleger über Finanzmakler, Anlageberater und Vertriebsleute bis zu EUR 300 Mio. der Picam-Gruppe von 2000 bis 3000 Anlegern zur Verfügung gestellt und warten nun auf Auszahlungen. Mehrere betroffene Anleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet und rechtlichen Rat gesucht. Sie berichten, dass ihnen Renditen von 15 -20 % versprochen worden sind.
Es wurden zwei Anlagemodelle angeboten unter denen die Anleger wählen konnten, zum einen ein „Secure“-Modell, bei dem nur mit einem Teil des Kapitals spekuliert und der Rest des Kapitals ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 03.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass die schriftlichen Hinweise auf in der Anlage verankerte Risiken für eine Risikoaufklärung durch den Anlageberater nicht ausreichen sollen. Der Schwerpunkt der Anlageberatung soll auf der mündlichen Beratung liegen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anleger dem jeweiligen Anlageberater besonderes Vertrauen entgegenbringen sollen und Anleger unter Umständen deshalb die Anlageempfehlung des jeweiligen Anlageberaters nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll der Schutz von Verbrauchern in der Anlageberatung gestärkt werden. Der Schutz der Anleger vor Falschberatung soll durch die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht werden. Seit dem 01.11.2012 sollen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Die Finanzinstitute sollen Kundenbeschwerden der Finanzaufsicht melden. Bankberater sollen auf ihre Sachkunde und ihre Zuverlässigkeit hin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei sog. Kick-back-Zahlungen handelt es sich um Provisionen, die beispielsweise Finanzberatungsunternehmen für die erfolgreiche Anlagevermittlung erhalten. In seinem Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) hat das Landgericht (LG) Hannover entschieden, dass Anlegern, die im Rahmen der Zeichnung ihrer Anlage nicht über diese aufgeklärt wurden, unter Umständen ein Anspruch auf Rückabwicklung der Zeichnung zustehe, selbst wenn vorliegend keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig ... weiter lesen
Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Containerschiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffsfonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein.
Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flottenfonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditeträchtige Kapitalanlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bausparkasse hat für die den Darlehensvertrag betreffende arglistige Täuschung eines selbständigen Untervermittlers einzustehen.
Die hoch verschuldeten Kläger suchten einen Kleinkredit von 6.000 DM. Der selbständige Untervermittler einer für die beklagte Bausparkasse tätigen Anlagevermittlungsgesellschaft erklärte ihnen, eine Finanzierung in der üblichen Form sei nicht möglich. Er schlug "als andere Finanzierungsmöglichkeit" den Kauf von zwei Eigentumswohnungen für insgesamt 336.578 DM und die Finanzierung der Kaufpreise durch einen Vorauskredit der Beklagten sowie den Abschluß eines Bausparvertrages vor. Nach Durchführung der Kaufverträge ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit hat sich das Emissionshaus als Spezialist für Schiffsbeteiligungen einen guten Ruf in Deutschland erarbeitet. Das Gesamtportfolio der GEBAB umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrtsbranche. Dieses setzt sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammen. Die GEBAB investiert dabei insbesondere in große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Unternehmensgruppe ist auch die Treuhandverwaltung zu nennen. Treuhänderisch übernimmt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 13.02.2013 (Az.: 9 U 131/11) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass gegenüber einem potenziellen Anleger im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich eine Aufklärungspflicht dahingehend besteht, dass der Fonds geschlossen werden kann. Nach Auffassung des OLG handelt es sich nämlich um ein für die Anlageentscheidung erhebliches Entscheidungskriterium. Es komme wohl auch nicht darauf an, ob sich das Schließungsrisiko bei vergleichbaren Produkten bereits realisiert ... weiter lesen
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank, die einem erfahrenen Geldanleger spekulative Geldgeschäfte kreditfinanziert, die mit Verlusten enden.
Kurzfassung
Goldgräberstimmung in deutschen Wohnzimmern: Zauberworte Aktie und Option! Doch wer sich auf hoch spekulative Anlagen einlässt, hat neben enormen Gewinnchancen auch das Verlustrisiko. Und war das Investment über Kredite finanziert, hat der Anleger bei fallenden Kursen doppelten Nachteil: Kapital weg, Kredit zurückzuzahlen.
Für die finanziellen Einbußen steht dann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch die Bank nicht ein. Denn sie hat nicht etwa deswegen erhöhte Aufklärungs- oder Beratungspflichten, weil der Kauf mit „ihrem“ Geld erfolgte. Dies entschied das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der in zwei von vier Verfahren urteilte (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), sollen Treugeber, die im Innenverhältnis der Gesellschaft als Kommanditisten qualifiziert werden, ein Recht auf Auskunft über die Namen und Adressen ihrer Mitanleger haben. Bei dem streitigen Fonds gab es – wie bei zahlreichen als KG organisierten Fonds – zwei unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten. Zum einen konnten sich Anleger direkt als Kommanditisten beteiligen und damit ... weiter lesen