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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit wird eine Kündigung vermieden, die stets das Risiko in sich birgt, dass sie vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Für Arbeitnehmer ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages speziell aufgrund der drohenden Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld riskant. Dieses Risiko wird von Arbeitgebern oft kleingeredet, doch es besteht. Woraus ergibt es sich und wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden? Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für ... weiter lesen
Muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen? Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014, 21 Sa 221/14 Oft kommt es vor, dass mir Arbeitnehmer z.B. im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen mitteilen, sie hätten noch Alturlaub aus dem vergangenen Jahr. Meine Frage lautete dann stets, ob sie denn einen Urlaubsantrag gestellt oder sich mit dem Arbeitgeber über die Übertragung geeinigt hatten oder ob es ggf. um solchen Urlaub handelt, der zunächst gewährt worden war und dann aufgrund einer Erkrankung nicht genommen werden konnte. War dies nicht der Fall und fand sich dann im Arbeitsvertrag auch keine Regelung über die Übertragung von Urlaub, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung erklärt haben. Die Frage scheint immer wieder zu kommen von Arbeitnehmern, worin genau liegt denn der Unterschied? Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist zunächst, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer wesentlich brisanter ist als eine bloße Ermahnung vom Arbeitgeber. Mit der Abmahnung bemängelt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß, fordert ihn auf dieses zukünftig zu unterlassen und – ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum geplanten Gesetz zur Tarifeinheit anlässlich des GDL-Streiks. Die Ausgangslage: Die Gewerkschaft der Lokführer GDL hangelt sich gerade von Streik zu Streik, um ihre Tarifforderungen auch für Mitarbeiter außerhalb ihres bisherigen Zuständigkeitsbereichs durchzusetzen. Dabei konkurriert sie mit der sehr viel größeren Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft EVG. Das könnte nun, wie von uns bereits an anderer Stelle befürchtet, so Steilvorlage für die Arbeitsministerin Nahles werden. Der Plan: Die Arbeitsministerin Nahles plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Damit würde ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16). Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt. Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“. Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bewerbung wegen Kopftuchs abgelehnt: Eigentlich werden in Berlin händeringend Lehrerinnen und Lehrer gesucht. Trotzdem wurde vor kurzem wieder eine Bewerberin abgelehnt, weil sie in Aussicht stellte, ihr muslimisches Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen zu wollen. Es folgt die Ablehnung, woraufhin die Betroffene vom Land Berlin eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg auch zu Recht. Berliner Neutralitätsgesetz als Grundlage für Ablehnung: Das Land Berlin hatte sich bei der Ablehnung auf das Berliner ... weiter lesen
Aktuell berichtet die Berliner Morgenpost in seiner Kompaktausgabe vom 17.8.2011, dass der Solarhersteller Solon in seiner Zentrale in Berlin-Adlershof bis Jahresende 61 Arbeitsplätze streichen könnte. Der Morgenpost-Bericht spricht nur von Stellenabbau und nicht von Kündigungen. In der Praxis kommt für einen Stellenabbau in so kurzer Zeit und in einem Unternehmen, welchem es derzeit – wie dem Solarhersteller Solon – wirtschaftlich nach Angaben der Berliner Morgenpost nicht gut geht, in der Regel nur die Maßnahme der betriebsbedingten Kündigung in Frage. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man ... weiter lesen
Thyssen-Krupp hat bereits im Jahr 2020 in einigen Werken Arbeitsplätze gestrichen. Nun geht im Jahr 2021 der Stellenabbau weiter. In allen sechs Engineering-Werken in Deutschland fallen 385 Arbeitsplätze weg. Außerdem wird die Sparte in zwei Unternehmen aufgeteilt – in eine Firma für Karosseriebau und eine für Antriebstechnik. Der Betriebsrat geht davon aus, dass bis Ende März 2021 der Abbau der Arbeitsplätze abgeschlossen ist. Die Arbeitnehmervertretung in Form des Betriebsrats mit der Gewerkschaft haben sich mit Thyssen-Krupp auf einen neuen Interessenausgleich geeinigt. Arbeitnehmer in allen Unternehmensbereichen sind demnach betroffen ... weiter lesen
Wieder einmal hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf der EG-Richtlinie 2000/78 beruht, jahrzehntealte deutsche Arbeitsrechtspraxis auf den Kopf gestellt. Diesmal ist der Urlaubsanspruch betroffen. In vielen Arbeits- und auch Tarifverträgen ist dieser nach dem Alter gestaffelt. Jüngere Arbeitnehmer erhalten weniger Urlaub als ältere und werden, so auch das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10, diskriminiert. In diesem Fall ging es um § 26 Abs. 1 S. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, wonach die Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und danach 30 Tage Urlaub pro Jahr ... weiter lesen