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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Betrieb eines Gefahrstofflagers, in dem für ein Automobilunternehmen Waren gelagert, kommissioniert und versandt werden, ist kein betriebsmittelarmer Betrieb, so dass ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Mietet ein Automobilunternehmen das Lager nebst den darin befindlichen Hochregalen, übernimmt es die bisherigen Standorte der Waren und stellt es - wie zuvor - die angeforderten Waren von Hand zusammen, geht der Betrieb über. Das gilt auch dann, wenn ein anderes Kommissionierungs- und Reservehaltungssystem angewendet wird. Das beklagte Automobilunternehmen unterhielt bis 1998 selbst ein Gefahrstofflager. Auf Grund einer Ausschreibung erteilte es der AS-GmbH - einem Speditionsunternehmen - den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen Begründung des Arbeitsverhältnisses Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird. Experten-Tipp Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen » Beendigung ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Grundsatz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist eine Abmahnung grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn die Kündigung entweder wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, dass dieser steuern kann oder wenn sich die Kündigung auf einen Grund in der Person des Arbeitnehmers stützt, den dieser durch steuerbares Verhalten beseitigen kann. Das bedeutet umgekehrt, dass im Falle betriebsbedingter Kündigungen Abmahnungen grundsätzlich keine Rolle spielen können. Hier stammt bereits der Grund für die Kündigung nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers. Folglich kann er vom Arbeitnehmer auch nicht beeinflusst werden. ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber in Deutschland kann einem Arbeitnehmer gemäß dem deutschen Arbeitsrecht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier finden Sie einen Leitfaden, wie ein Arbeitgeber legal und fair einen Mitarbeiter kündigen kann. Kündigungsgründe: Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Arbeitgeber einen gültigen Grund für die Kündigung des Arbeitnehmers hat. Gründe können sowohl personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Personenbedingte Gründe können beispielsweise sein, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn der Mitarbeiter wiederholt ... weiter lesen
Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen Der Arbeitgeber ist ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Er unterhält an sechs Standorten mit insgesamt etwa fünfzig Arbeitnehmern einen Rettungs- und Krankentransportdienst. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge regelmäßig mit je einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt. Seit Mitte 2000 setzt der Arbeitgeber teilweise Vereinsmitglieder gegen eine Aufwandsentschädigung als Rettungssanitäter in den Rettungs- und Transportfahrzeugen ein. Der Betriebsrat hat darin mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG gesehen. Er hat beantragt, dies gerichtlich festzustellen. Der Arbeitgeber hat gemeint, die ... weiter lesen
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber Die Klägerin, eine GmbH, betreibt die Müllverwertungsanlage Bonn. Die beklagte Gewerkschaft ver.di ist Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaft ÖTV. Als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wendet die Klägerin die von diesem mit der ÖTV geschlossenen Tarifverträge an. Im November 1999 übertrug die Stadt Bonn 93,5 % ihrer Gesellschaftsanteile an der Klägerin auf die Stadtwerke Bonn GmbH. Aus diesem Anlaß forderte die ÖTV die Klägerin Anfang 2000 zu Tarifverhandlungen auf. Der von der ÖTV vorgelegte Tarifvertragsentwurf sah ua. den dauerhaften Ausschluß betriebsbedingter Beendigungskündigungen, die Übernahme dieses besonderen Kündigungsschutzes in die ... weiter lesen
Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching? Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort „Arschloch“. Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Aktuelle Arbeitsverträge ratsam In der Rechtsprechung hat sich im Arbeitsrecht in den vergangen Jahren einiges getan. Nicht wenige Arbeitgeber benutzen dagegen noch veraltete Arbeitsverträge, die diesen Entwicklungen nicht Rechnung tragen und unwirksame Klauseln enthalten. Auch unvollständige Verträge sind riskant. Hat man z. B. keine Ausschlussfristen vereinbart, drohen Arbeitgebern unter Umständen erhebliche Nachzahlungen, wenn Arbeitnehmer Überstundenvergütung für mehrere Jahre fordern. Deshalb ist man als Arbeitgeber mit Arbeitsverträgen, die älter als drei bis vier Jahre sind, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen