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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten Die Klägerin ist als Angestellte bei der Bundeswehr beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung. Nach diesem Tarifvertrag ist an Heiligabend und Silvester, soweit die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung zu erteilen. Die Klägerin wurde am 24. Dezember 1997 von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 31. Dezember 1997 von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen. In den Folgemonaten erhielt sie als Ausgleich dafür im ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss v. 18.06.2020 zum Aktenzeichen 1 TaBV 33/19 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht verlangen kann, in welcher Sprache dieser kommuniziert. Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren. Die Betriebssprache in den Betrieben des Unternehmens ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden hat in der Betriebssprache Deutsch zu erfolgen. Zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird in Einzelgesprächen wie zBsp: – Personalgesprächen ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt. Grundsätzlich gilt, dass ... weiter lesen
1. Voraussetzung für eine Befristung ohne Sachgrund ist, dass es sich um eine Neueinstellung handelt. Soweit es in der Vergangenheit mit dem einzustellenden Arbeitnehmer bereits ein (noch so kurzes) Arbeitsverhältnis gab, ist eine sachgrundlose Befristungsvereinbarung unwirksam. 2. Wenn der Arbeitnehmer irgendwann in der Vergangenheit auch nur als Aushilfe kurzzeitig beim Arbeitgeber beschäftigt war, ist eine sachgrundlose Befristung unwirksam. Anders ist dies, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis, sondern beispielsweise ein Berufsausbildungsverhältnis bestand oder eine Leistung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit für den Arbeitgeber erbracht wurde. 3. Der Arbeitgeber hat ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 03.02.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 401/18 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen muss, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen. Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 5/2020 vom 25.03.2020 ergibt sich: Die klagende Arbeitgeberin betreibt ein Hotel. Sie hat einem Kunden im Jahr 2009 zwei 6-Liter Flaschen "Chateau Petrus Pommerol", Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 Euro verkauft und diese bei sich eingelagert. Der Beklagte war bei der Arbeitgeberin als Direktionsassistent angestellt und entwendete die Flaschen aus ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen? Fachanwalt Bredereck: Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht München schiebt dem sogenannten „AGG-Hopping“ einen Riegel vor. „Weibliche Telefonstimme gesucht“ – da denkt man ja zunächst nicht unbedingt an die Vermarktung von Sportartikeln. Ein 43-jähriger Bankkaufmann aus Bayern dachte beim Lesen dieser Stellenanzeige wohl zuerst: Das ist doch Diskriminierung! Er bewarb sich um die Stelle und wurde abgelehnt. Seine Klage auf Schadenersatz vor dem Arbeitsgericht München wurde nun abgewiesen. Diskriminierende Stellenausschreibung Die Verfasserin der Stellenanzeige war ein im Sportmarketing tätiges Unternehmen aus München. Im Münchener Wochenblatt schrieb es: „Nette weibl. Telefonstimme ... weiter lesen