




Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris)
Ausgangslage:
Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog
Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -).
Ausgangslage:
Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben.
Die Entscheidung:
Das ... weiter lesen
Aufgrund des demographischen Wandels und des immer späteren Renteneintritts müssen Arbeitnehmer inzwischen auch in einem vergleichsweise hohen Alter noch arbeiten. Daher kommt es immer öfter vor, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, aber eine andere Aufgabe im Betrieb des Arbeitgebers übernehmen könnten. Aber ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und dafür dann einen anderen zu versetzen?
Die Antwort hierauf lautet wie so oft: „Es kommt darauf an“. Zunächst ist zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer ... weiter lesen