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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt auch für den Fall des Anspruches auf Zugewinnausgleich in dem ein Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird. Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann allerdings, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Zugewinnausgleich stattzufinden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn ist jedenfalls eine Geldsumme. Er kann nicht negativ sein; sollte bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag ermittelt werden, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Es handelt sich also um bloße Rechnungsposten. Bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Möchte ein Ehegatte, dass im Fall des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis nicht gefährdet wird, so können die Ehegatten im Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen, indem sie die gesetzliche Gütertrennung vereinbaren. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich steht dem zugewinnberechtigten Ehegatten beispielsweise im Fall der Scheidung oder des Todes des anderen Ehegatten zu. Unter Umständen ist ein solcher Ausschluss des ... weiter lesen
Wenn sich Ehepartner trennen wollen, so ist die Scheidung der Ehe in der Regel nicht vor Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Der Gesetzgeber sieht als grundsätzliche Vorraussetzung für die Ehescheidung eine mindestens einjährige Trennungsphase vor. Hiervon gibt es in Extremsituationen selbstverständlich Ausnahmen- die Regel ist jedoch eine mindestens einjährige Trennung. Der Gedanke hinter dieser Regelung wird wahrscheinlich die Intention des Gesetzgebers gewesen sein, dass die Ehepartner nicht ohne trifftigen Grund übereilt den "Bund für´s Leben" aufkündigen. Diese grundsätzliche Überlegung ist selbstverständlich zu akzeptieren- jedoch empfielt sich unter ... weiter lesen
Das Ende einer Ehe ist meist kein schönes Erlebnis. Zumeist sind die Paare voller Zuversicht in die Ehe gestartet und dann stand am Ende die Erkenntnis, dass es eben doch nicht zusammen geht. Neben vielen emotionalen Ereignissen, die mit einer Scheidung einhergehen können, geht es häufig auch um die Klärung finanzieller Aspekte. Dabei ist die Wahl des richtigen Anwaltes oder der richtigen Anwältin von entscheidender Bedeutung. Es sollte zwischem dem Mandanten und dem Anwalt auch "persönlich stimmen", denn wie bereits erwähnt, ist eine Scheidung oft eine emotionale und langwierige Angelegenheit, bei der es nicht nur um die fachliche Kompetenz des Rechtsanwaltes für Familienrecht geht. Der Mandant ... weiter lesen
Braucht man für die Eheschließung keine anwaltliche Beratung, so braucht man für die Ehescheidung jedoch zumindest einen Rechtsanwalt, der dann letzten Endes auch den Scheidungsantrag für Sie stellen kann. In einvernehmlichen Scheidungen kann eine Ehescheidung jedoch grundsätzlich auch mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dabei kann eine Ehe grundsätzlich jedoch erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erfolgen. Eine Trennung in diesem Sinne bedeutet die Trennung von "Tisch und Bett". Es reicht daher für eine Trennung nicht aus, dass lediglich keine sexuelle Beziehung mehr besteht. Zwar ist auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich, jedoch wird dies ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft der Ehegatten soll ein Zugewinnausgleich stattfinden. Grundsätzlich kann jedem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zustehen, wenn dieser den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Grundsätzlich steht diesem Ehegatten die Hälfte des Überschusses des Zugewinns des anderen Ehegatten über seinen eigenen zu. Der Anspruch ist gerichtet auf eine Ausgleichsforderung, welche auf Geld gerichtet ist. Zugewinn ist der Betrag, der sich aus dem Verhältnis des ... weiter lesen
In Deutschland werden jährlich mehrere hunderttausend Ehen geschieden. Dabei sollt möglichst versucht werden sich gütlich zu einigen. Wenn die Eheleute sich nicht einigen können und über den Unterhalt, den Zugewinnausgleich und ggf. auch noch das Sorgerecht streiten, dann entstehen erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten. Im Hinblick auf diesen finanziellen Aspekt sollten die Parteien sorgfältig abwägen, ob wirklich über alles vor Gericht gestritten werden muss oder ob nicht doch eine einvernehmliche Regelung bzw. Aufteilung in Betracht kommt. Gebührenrechtlich stellen die Scheidung, der Unterhalt und das Sorgerecht nämlich einzelne Streitgegenstände dar, die auch gesondert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Beteiligten Gütertrennung vereinbart hatten. Die Ehe wurde 1999 geschlossen und 2007 wieder geschieden. Nach der Scheidung der Ehe verlangte der Ehemann Ersatz der von ihm gezahlten Darlehensraten als ehebedingte Zuwendungen, die für ein gemeinsames Darlehen der Eheleute für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung gezahlt wurden. Ein solcher Ersatzanspruch könne sich nach Auffassung der Richter aus Karlsruhe nicht aus den ... weiter lesen
Ein Ehevertrag soll die Ehe, bzw. speziell die Handhabung von Vermögensfragen im Falle einer Scheidung geregelt werden. 1. Allgemeines zum Ehevertrag Damit der Ehevertrag wirksam abgeschlossen werden kann, bedarf er der notariellen Beurkundung. Die Konsequenzen eines solchen Vertrages können mitunter sehr weitreichend und folgenreich sein, so dass der Gesetzgeber mit einer notariellen Beratung voreilige Entschlüsse verhindern will. In der Regel wird der Vertrag bereits vor der Ehe geschlossen. Doch auch während der Ehe ist dies möglich. Den Ehevertrag betreffende gesetzliche Festlegungen lassen sich in § 1408 BGB finden. 2. Vermögensrechtliche Folgen mit und ohne Ehevertrag Wird ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das am 21.11.2012 mit einem Urteil endete (Az. XII ZR 48/11), begehrte die Klägerin Auskunft über das Vermögen ihres Ehemanns wegen der Bestimmung des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs. Vor der Eheschließung hatten beide Ehepartner wohl ehevertraglich Gütertrennung vereinbart. Zudem hatten sie wohl den nachehelichen Unterhalt sowie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und eine salvatorische Klausel in den Vertrag aufgenommen. Die Vorinstanzen ... weiter lesen
Wenn eine Ehe zu Ende geht, dann geht meist auch ein Lebensabschnitt zu Ende. Leider wird duch die Scheidung und die erneute Konfrontation mit der gescheiterten Beziehung oft der emotionale Konflikt erneut entfacht. Häufig streiten die ehemaligen Lebenspartner dabei verbittert gegeneinander. Ob dies der richtige Weg ist, erscheint in vielen Fällen oft zweifelhaft. Dabei sollte nicht auf den eigenen Rechtsanspruch verzichtet werden, aber gerade wenn sich die ehemailigen Partner um fast jede Kleinigkeit streiten, machen sie finanziell keinen Gewinn, da die Rechtsanwaltskosten höher sind, als der erstrittene Mehrbetrag- da freuen sich am Ende finanziell lediglich die Anwälte. Darum sollten sich alle Beteiligten die ... weiter lesen