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Rechtsanwalt in Jüterbog - Erbrecht
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Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Wenn sich die erste Trauer nach einem Erbfall gelegt hat, stellt sich oft die Frage nach der gerechten Aufteilung des Erbes. Daher sollten sich diejenigen, die meinen, ihnen stünde etwas aus der Erbmasse zu, zunächst durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Häufig kann dadurch sogar weiterer Streit vermieden werden, da eine korrekte und umfängliche Information Mißverständnisse gleich zu Beginn beseitigen kann. Selbst wenn jemand nicht zum Erben des Erblassers geworden ist, etwa weil durch eine testamentarische Erbfolge etwas anderes festgelegt wurde, so bestehen in der Regel jedoch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Pflichtteil beträgt die hälfte ... weiter lesen
Bestehen einer Ehe Voraussetzung für das Erbrecht des Ehegatten ist eine rechtsgültige Ehe. Zum Nachweis ist eine Urkunde über die Eheschließung („marriage license”) vorzulegen. Kann eine Eheurkunde nicht vorgelegt werden, kann die Eheschließung nach Fla.Stat. §741.10 durch einen Eid von zwei Trauzeugen erbracht werden. Gewohnheitsehen („common law marriage”), welche vor 1968 in Florida geschlossen wurden, werden nach den Regeln des Falles Van Derven v. Van Derven , 105 So.2d 805 (Fla. 3d DCA 1958) bewiesen. Gewohnheitsehen nach dem Recht eines anderen US Bundesstaates oder nicht US Staaten werden in Florida anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates wirksam sind. Endet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. I-15 W 134/12) soll jetzt in einem Fall entschieden haben, in dem die beiden leiblichen Töchter des Ehemanns im Ehevertrag eines Ehepaares als Schlusserben eingesetzt worden sein sollen. Mit dem Tod des Vaters soll eine seiner zwei Töchter ihren Pflichtteil eingefordert haben. Damit soll die Andere als Schlusserbin übrig geblieben sein. In der Folgezeit soll die Ehefrau des verstorbenen Ehemannes den Ehevertrag zugunsten ihrer eigenen leiblichen Tochter abgeändert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, soll ein Recht auf Grundbucheinsicht zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine gesetzliche Erbin die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („ decree “ oder „ decision “) eines US Nachlassgerichtes („ probate court “) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen
Nach vielen Jahrzehnten des Friedens sind in Deutschland insgesamt Vermögenswerte in Billionenhöhe angehäuft worden. Wenn es zum Erbfall kommt ist dies meist auch emotional eine Ausnahmesituation. Leider kommt es auch immer häufiger zu Streitigkeiten wegen der Erbschaft. wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, dann landen diese Streitigkeiten auch immer häufiger vor den Gerichten. Deshalb sollten gerade Erblasser- um eine solche Situation zu vermeiden- ihren letzten Willen eindeutig formulieren. Um bzgl. der Form und des Inhalts keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich daher, sich hierbei juristischen Rat zu holen. Denn so mancher Erblasser würde sich sprichwörtlich im Grabe umdrehen, ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
Das Erben als Last Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist Kurzfassung Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen ... weiter lesen
Amtliche Leitsätze: 1) Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2) Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 Hintergrund Nach §§ 2247 Abs. 1 und 3 BGB bedarf das eigenhändige Testament zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Erblassers. Wesensmerkmal der Unterschrift ist, dass sie „Unterschrift” ist, d. h. ... weiter lesen