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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In den meisten Testamenten setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben und ihre Kinder im Nachzug zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Die Erbfolge scheint damit geklärt zu sein. Nicht bedacht wird dabei jedoch häufig, dass im Todesfall eines Elternteils ein Geschwisterteil seinen Pflichtteil einfordern kann. In dieser Konstellation können erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, welche sich in erster Linie auf den übriggebliebenen Schlusserben negativ auswirken, der sich des verbleibenden ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil (Az. 15 W 79/12) vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden, dass eine postmortale Vollmacht erlöschen soll, wenn ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber, der eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt hat, die auch nach dessen Tod gelten soll. Dies folge daraus, dass eine rechtsgeschäftliche Vollmacht jedenfalls voraussetze, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden sein müssen. Deswegen soll die Vollmacht erlöschen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Der BGH hatte in einen Fall zu entscheiden, in dem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Der Erblasser hatte im Jahr 2002 mit seiner ersten Ehefrau einen Erbvertrag zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nachdem seine erste Ehefrau gestorben war und der Erblasser neu geheiratet hatte, bestimmte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal, in der Nähe von Siegen betreuen viele Mandanten mit erbrechtlichen Problemen. Pflichtteilsansprüche, Anfechtung von Testamenten und vor allem auch die rechtswirksame Erstellung eines Testamentes sind für jeden Anwalt in der Rechtsanwalt Kotz alltägliche Themen. Normalerweise sollte man annehmen, dass die Themen Erben und Vererben in den entsprechenden Rechtsvorschriften und Gesetzen geregelt sind. Jedoch gibt es hier sehr viel Gestaltungsspielraum und Auslegungsmöglichkeiten, so dass ein Nichtjurist hier auf verlorenem Posten steht. Nur ein Anwalt, der sich mit dem Thema befasst, kann hier entsprechend beraten und der Ratlosigkeit des Mandanten im Bezug auf seine ... weiter lesen
Mit der Einführung von § 108 FamFG ist die Frage, ob im Grundbuchverfahren der Nachweis des Erbrechts durch ausländischen Erbschein (oder anderes Erbfolgezeugnis) erbracht wird, erneut Gegenstand von zwei gerichtlichen Entscheidungen geworden. Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 7.9.2011 Geschäftszeichen: 3 W 13/11 die Eintragung auf der Grundlage eines englischen Letters Testamentary abgelehnt und dies damit begründete, dass § 108 FamFG nur Entscheidungen, die der Rechtskraft fähig sind, meint. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.09.2012 (Az: 1 W 270 - 271/12, 1 W 270/12, 1 W 271/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass § 35 Abs. 1 GBO gegenüber § ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen