ERBRECHT
Internationale Sterbeurkunde bei einem Spanien Erbfall
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien.
Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Moldau; Montenegro; Niederlande; Österreich; Polen; Portugal; Schweiz; Serbien; Slowenien; Spanien; Türkei.