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Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden. Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil der deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Anders ist ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, hat in der Regel Probleme bei der Übertragung der Konten und Depots des Erblassers auf sich. Nicht nur, dass er den Nachweis für die Zahlung der Erbschaftsteuer erbringen muss; viele Bankinstitute verlangen trotz testamentarischer Erbeinsetzung und gerichtlich erfolgter Testamentseröffnung die Vorlage eines Erbscheins. Dies geschieht häufig sogar bei Testamenten in notarieller Form. Die deutschen Sparkassen und Banken berufen sich hierbei auf eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Kommt der Erbe dieser Aufforderung der Bank nach, kann ihn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.07.2012 über dieses Thema zu entscheiden. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolgers des Erblassers auch steuerrechtlich an dessen Stelle. Damit geht auch der Anspruch des Erblassers aus dem Steuerschuldverhältnis mit Ablauf des Todesjahres auf den Erben über. Daher sei anzudenken, diese Steuerlast als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Das Niedersächsische Finanzgericht vertrat im Jahre 2011 die Auffassung, dass die Nachlassverbindlichkeit bei der ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher, so wird er nach deutschem Erbrecht beerbt. Wird ein Deutscher von mehreren Personen beerbt, so entsteht eine Erbengemeinschaft nach deutschem Recht. Verwaltung der Erbengemeinschaft nach deutschem Recht Der einzelne Miterbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen. Die Erbengemeinschaft kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam und durch einstimmigen Beschluss verfügen. Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam. Besondere Gesichtspunkte bei Spanien Vermögen Befindet sich im Nachlass Spanien Vermögen, gibt es oftmals Streit in der Erbengemeinschaft. Grund für Streit kann z.B. die anfallende spanische Erbschaftsteuer sein. Ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen