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Amtliche Leitsätze: 1) Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2) Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 Hintergrund Nach §§ 2247 Abs. 1 und 3 BGB bedarf das eigenhändige Testament zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Erblassers. Wesensmerkmal der Unterschrift ist, dass sie „Unterschrift” ist, d. h. ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen
Welcher Freibetrag gilt für die Erben? von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt zwei Arten von Freibeträgen, die der in Deutschland Ansässigen und die der nicht in Deutschland Ansässigen. Während bspw. ein Kind eines deutschen Erblassers hinsichtlich des Nachlasses in Deutschland ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zusteht, beträgt der Freibetrag nur 2.000 €, wenn Erben und Erblasser im Ausland ansässig sind, also dort unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es ging im vorliegenden Fall um die Frage, ob diese Regelung auch bei steuerlicher Ansässigkeit des Erblassers und der Erben in ... weiter lesen
Meistes ist es so, dass man sich zunächst freut, wenn man erfährt, dass man geerbt hat. Diese Freude ist leider häufig schnell vorbei, denn eine Erbschaft ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Geldsegen und daraus resultierendem sorgenfreien Leben: auch sämtliche Verbindlichkeiten, welche der Erblasser besessen hat, werden mit übernommen. Oft genug ist man als Erbe dann gut damit beraten, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert eine Erbausschlagung im Erbrecht? Ausgangspunkt in der Praxis Zunächst ist zu beachten, dass in der Praxis davon ausgegangen wird, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Hierfür bedarf es keinerlei extra Zustimmung oder Bestätigung der Annahme. Es ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling soll aufgrund des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein. So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Des Erbens unwürdig Zur vorläufigen Sicherung eines Nachlasses, wenn ein testamentarisch bedachter Erbe wegen Tötung des Erblassers als erbunwürdig anzusehen ist Kurzfassung Bringt der Erbe seinen Gönner um, führt dies unter Umständen zum Verlust der Erbschaft . Die Erbunwürdigkeit tritt allerdings nicht automatisch ein, sondern kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Was aber ist zu tun, wenn der Bedachte beabsichtigt, vor der gerichtlichen Feststellung das gesamte Erbe vorzeitig zu verscherbeln? Dann müssen die Verwandten des Getöteten schnell handeln und den Nachlass durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg und vom Oberlandesgericht Bamberg nunmehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen