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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Viele Paare nehmen während der Ehe gemeinsam einen Kredit auf, zum Beispiel für ein Haus. Doch was passiert, wenn das Haus nur einem Partner gehört – und die Beziehung zerbricht?
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar kauft während der Ehe ein Haus. Der Ehemann verdient gut, die Ehefrau kümmert sich um Haushalt und Organisation – sie trägt das Haus sogar allein auf ihren Namen ein. Beide unterschreiben den Kreditvertrag, haften also gemeinsam. Der Haken: Der Ehemann zahlt die Raten allein – auch nach der Trennung.
Irgendwann merkt er: Das Haus gehört ja nur seiner Frau. Warum soll er weiterzahlen? Kann er sich befreien lassen? Oder sogar Geld zurückfordern?
Das sagt das Gesetz zur ... weiter lesen
Einem Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.11.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hat der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater ... weiter lesen
Essen (jur). Die „Mütterrente“ ist nach Überzeugung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen verfassungsgemäß. Für vor 1992 geborene Kinder können Mütter oder auch Väter danach keine völlige Gleichstellung verlangen, wie das LSG in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 21 R 374/14).
1992 hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben, stärker die Nachteile bei der Rente auszugleichen, die Eltern meist durch die Kindererziehung entstehen. Der Gesetzgeber reagierte unter anderem mit einer besseren Anrechnung von Erziehungszeiten für seit Anfang 1992 geborene Kinder. Für sie werden nun drei ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Sie haben ein familienrechtliches Problem, sind aber der Meinung, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können?
Falsch! Bedürftige Menschen, wie z.B. Geringverdiener und ALG II Empfänger haben Anspruch auf einen Beratungshilfeschein und Verfahrenskostenhilfe.
Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erhalten Sie den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigem Amtsgericht.
Zögern Sie also nicht, nachzufragen!
Auch Ihre familienrechtlichen Probleme können somit anwaltlich gelöst werden. weiter lesen
Frankenthal (jur). Erteilten Eltern einem ihrer Kinder eine notarielle Generalvollmacht, beinhaltet dies auch das umfassende Recht der Totenfürsorge. Entscheidet sich das bevollmächtigte Kind die verstorbenen Eltern in Rumänien zu bestatten, können die weiteren Geschwister dies nicht verhindern, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 4. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 O 282/22).
Im Streitfall ging es um ein verstorbenes Ehepaar aus Ludwigshafen mit rumänischen Wurzeln. Zu Lebzeiten hatten sie einem ihrer beiden Söhne eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch über den Tod hinauswirken sollte. Laut Vollmacht sollte der Sohn auch die Bestattung durchführen.
Dem kann er nach und ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17).
Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines nichtehelichen Kindes bei Verletzung ärztlicher Pflichten gegenüber der Mutter
Ende Oktober 1998 zeugte der zu diesem Zeitpunkt 15-jährige Kläger mit der damals 12-jährigen F. ein Kind. Am 19. Januar 1999 suchte F. in Begleitung ihrer Mutter die Beklagte auf, um sich über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung zu informieren. Die Beklagte untersuchte F. gynäkologisch und verschrieb ihr die Anti-Babypille; eine sonographische Untersuchung oder einen Schwangerschaftstest führte sie nicht durch. Der Kläger wirft der Beklagten vor, die Schwangerschaft am 19. Januar 1999 nicht erkannt zu haben, und macht geltend, zu diesem Zeitpunkt wäre ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so muss nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten erfolgen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen des einen Ehegatten das Anfangsvermögen dieses Ehegatten übersteigt, sodass dieser letztlich immer eine Geldsumme darstellt. Ergibt sich bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen, denn der Betrag darf nicht negativ sein. Es handelt sich bei ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter
nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus
gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15).
Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes:
Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen