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Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden.
Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden.
Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
Zurzeit mahnt die bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin (Geschäftsführer: RA Daniel Sebastian) im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Pornofilms mit dem Titel "Getting Her Beauty Peep".
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt erneut solche Schreiben im Auftrag der MG Premium Ltd. Anlass des Schreibens sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem Pornofilm "Getting Her Beauty Peep", welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch ihr ... weiter lesen
Straßburg (jur). Intersexuelle Menschen mit einem nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlecht können in ihrer Geburtsurkunde nicht den Geschlechtsvermerk „intersexuell“ oder „neutral“ anstelle von im Streitfall „männlich“ verlangen. Auch wenn intersexuelle Menschen sich auf ihr Recht auf Achtung des Privatlebens berufen können, kann nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Eintragung eines „neutralen“ Geschlechts nicht eingefordert werden, urteilte am Dienstag, 31. Januar 2023, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Az.: 76888/17). Da es zu dieser Frage keinen europäischen Konsens gebe, sei es den einzelnen Staaten ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat.
Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Familienrecht
Unterhaltsverpflichteter muss vollstreckbaren Titel schaffen
Informationen zum Sachverhalt:
Im Scheidungsverfahren der beiden Parteien war der Ehemann zu angemessenem Unterhalt verklagt und verurteilt worden. Er hatte in 1. Instanz vor dem Familiengericht den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau teilweise anerkannt und deshalb beantragt, soweit er keinen Anlass zur Klage gegeben und den Unterhaltsanspruch sofort anerkannt habe, die Kosten des Rechtsstreits seiner Ehefrau aufzuerlegen. Diese Kostenentscheidung zu seinen Gunsten hat ihm der zuständige 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg versagt.
Die ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Spendet privat ein Mann zur Zeugung eines Kindes per „Bechermethode“ seinen Samen an ein verheiratetes lesbisches Paar, kann er später für sich die Vaterschaft feststellen lassen. Nur wenn ein Kind mittels einer Samenspende aus einer Samenbank und künstlicher Befruchtung gezeugt wurde, kann der Samenspender nicht als Vater festgestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 24. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 11 UF 39/22).
Im konkreten Fall ging es um ein verheiratetes lesbisches Paar aus Baden-Württemberg. Um ihren Kinderwunsch erfüllen zu können, erklärte sich der Antragsteller zu einer privaten Samenspende ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen