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Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
30. Januar 2002 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten
ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage
des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte
des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom
15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
veröffentlicht ist.
Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht
aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes
oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen „Anderson“ zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.
Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Während das Amtsgericht den Eltern Recht gab, teilte das Landgericht die Auffassung des Standesamts. In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt.
Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der ... weiter lesen
Wer mietfrei im Eigenheim lebt, hat sich beim Unterhalt einen Wohnwert anrechnen zu lassen. Dieser bestimmt sich bis zur Scheidung nach der Miete für vergleichbaren Ersatzwohnraum. Danach wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ansatz gebracht.
Wer also bis zur Scheidung nicht auszieht, der hat entweder mehr Unterhalt zu zahlen oder bekommt weniger Unterhalt.
Von diesem Wohnwert können quasi nur noch die Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs bei einer Eigentumswohnung abgezogen werden, bei einem Haus jedoch nicht.
Leistet der Bewohner des Eigenheims den Schuldendienst, kann dieser nach der neueren Rechtsprechung des BGH abgezogen werden, also Zins und Tilgung. Die ... weiter lesen
Einem Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.11.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hat der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH XII ZR 124/08) die Frage geklärt, ob Unterhaltsschuldner verpflichtet sind, auch über die Einkommensverhältnisse ihrer neuen Ehepartner Auskunft zu erteilen.
I. Ausgangslage:
Im Rahmen von Unterhaltsstreitigkeiten kommt es immer wieder zu der Fallgestaltung, dass der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner neu verheiratet ist, dabei selbst wenig verdient, aber eben sein neuer Ehepartner erhebliches Einkommen zu verzeichnen hat. Der Unterhaltsschuldner partizipiert im Rahmen der neuen Ehe nun hieran nicht nur faktisch wirtschaftlich, sondern auch rechtlich: Ihm steht bei bestehender Ehe ein Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt zu, d..h. auf Teilhabe an ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Trennen sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes oder kommt es zur Scheidung, wollen beide natürlich möglichst viel vom Kind haben. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, wie das mit dem Umgangsrecht der Eltern funktioniert.
Rechtsanwalt Bredereck: Im Familienrecht geht es häufig darum, den Umgang mit den Kindern zu regeln. Was heißt das eigentlich?
Fachanwalt Dineiger: Wenn die Beziehung zwischen den Eltern noch intakt ist, haben ja beide Elternteile Umgang mit den Kindern, sie haben ja täglich im Alltag Kontakt mit ihnen. Geht ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17).
Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Dass auch eine kurze, von den Eltern arrangierte Ehe ohne Zusammenleben einen Anspruch auf Trennungsunterhalt begründet, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 19.02.2020.
Durch die Eltern arrangierte Ehe
Grundlage für die Entscheidung bildet die Ehe zwischen einer Frau aus Deutschland und einem Mann aus Großbritannien. Das Paar hat indische Wurzeln und war 2017 eine durch die Eltern arrangierte Ehe eingegangen. Tatsächlich zusammen gewohnt und gemeinsam gewirtschaftet hatte das Paar allerdings auch nach der Hochzeit nicht. Vielmehr kam bereits nach einem Jahr die Trennung. Die Frau begehrte daraufhin von ihrem Mann die Zahlung eines Trennungsunterhalts.
Ein solches sieht das ... weiter lesen
Die Immobilie in der Scheidung - Teil II
Wer hat die Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen?
Zu den Instandhaltungskosten gehören solche Kosten, die dem Erhalt der Immobilie dienen (Dachreparatur), aber keine Wertsteigerung (Wintergartenanbau etc.) darstellen.
Sofern die Ehegatten Miteigentümer der Immobilie sind, haften sie hälftig für die Instandhaltungskosten, zumindest aber entsprechend ihrem Eigentumsanteil.
Problematisch kann dies einmal sein, wenn während der Trennungszeit teure Reparaturen anfallen.
Sofern nur einer der Ehegatten über Vermögen verfügt, um diese Reparatur zu bezahlen, empfiehlt es sich, dass dieser die Reparatur zunächst finanziert, sich ... weiter lesen