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BIEDENKOPF (DAV). Wer hinter einem offenkundig überladenen Lastwagen her fährt, sollte gebührenden Abstand zu dem LKW halten. Fallen Teile der Ladung herunter und war dies für den PKW-Fahrer vorhersehbar, muss er sich ein Mitverschulden an entstehenden Schäden zurechnen lassen. So entschied das Amtsgericht Biedenkopf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall war die PKW-Fahrerin bis auf eine Wagenlänge auf den Lastwagen aufgefahren, von dessen Ladefläche wiederholt Erdbrocken fielen. Obwohl einige dieser Klumpen das Auto trafen, überholte die eilige Lenkerin den Laster, wobei weitere Erdbrocken auf ihren Wagen fielen. Den dabei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Davor warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22).
Der Beklagte hatte sein Auto trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und sie zum Teil blockiert. Als der Kläger beim Hinausfahren versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer.
Die Richter stellten einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz fest, da das geparkte Auto die entscheidende Unfallursache war. Der Beklagte und seine Haftpflichtversicherung müssen ein ... weiter lesen
(DAV). In der der Urlaubszeit ist es mal wieder soweit. Die Urlauber versuchen, so schnell wie möglich ihr Reiseziel zu erreichen und überanspruchen dabei ihren Körper, ohne an die rechtlichen Konsequenzen zu denken. Wer am Steuer aber Anzeichen von Müdigkeit verspürt, sollte unbedingt eine Pause einlegen: Bei einem Unfall, den ein Fahrer wegen eines sog. Sekundenschlafes verursacht, besteht die Gefahr, daß er seine Schäden nicht von der Kaskoversicherung ersetzt bekommt. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 99/97) hingewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn informiert.
Die Richter bezeichneten das Einnicken am Steuer - beispielsweise bei nächtlicher monotoner Autobahnfahrt - als "besonders schweren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Über diesen Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Autofahrer fuhr in einem Kreisverkehr auf einer der inneren Spuren. Als er sich der Ausfahrt näherte, an der er den Kreisverkehr verlassen wollte, steuerte er nach rechts und stieß mit dem rechts neben ihm geradeaus fahrenden Auto zusammen. Der Autofahrer, der den Kreisel verlassen wollte, verklagte die Fahrerin des anderen Wagens auf 50 Prozent ... weiter lesen
Witzbolde, die sich einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallen und dann auf ihrem Fahrrad durch die Lande tuckern, brauchen dafür eine Fahrerlaubnis. Sie müssen ihr Vehikel obendrein Haftpflicht versichern, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, AZ Ss105/99 (I 38), in einem Urteil, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte sich der Beschuldigte, ein Tüftler, das 20 PS leistende 350-ccm-Motörchen samt dem ein Meter Durchmesser zählenden Propeller auf den Rücken geschnallt. Über einen am Lenker befestigten Handgashebel kontrollierte er den Vorschub durch den Propeller. Auf seinem ?Turbofahrrad? brummte er dann mit über 25 km/h die Straße entlang.
Dass die Ordnungshüter den Sonderling aus dem ... weiter lesen