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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit.
Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind.
Der Ausschluss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im Zweifel ist wohl anzunehmen, dass die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) müsse die Auslegung von Abfindungsklauseln anhand objektiver Umstände erfolgen. Zu den Grundmitgliedsrechten eines Gesellschafters gehöre, dass dieser bei Ausscheiden aus ... weiter lesen
1. Ausgangssituation
Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH können komplex sein und ab einer gewissen Eskalationsstufe nicht mehr ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu lösen und/oder zu klären sein.
Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig elementare Maßnahmen für die Sicherung der eigenen Gesellschafterposition in die Wege zu leiten.
2. Sofortmaßnahmen bei Gesellschafterstreitigkeiten
a) Verschaffen Sie sich Klarheit über die eigene Rechtsposition
Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH (auch Satzung genannt), um Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter zu verstehen. Der Gesellschaftsvertrag regelt oft konkrete in der Gesellschaft auftretende Konstellationen. Unter anderem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
Jeder kennt die Firma und fast jeder Haushalt hat mindestens einen Gegenstand dieser Firma im Haus. Doch geht es dieses Mal nicht um elektronische Unterhaltung, sondern um den Bereich alternative Energien. Mit großem Aufgebot und viel "know how" sind die Koreaner in Hamburg angekommen. Korea ist in den letzten Jahren immer weiter in Sachen Technologie vorangeschritten, so dass nicht mehr auf Augenhöhe sondern schon in vielen Bereichen mit Vorsprung gearbeitet werden kann. Der Koreanische Anwalt Peter Kimm, der sich zudem auch auf Alternative Energien spezialisiert hat, vertritt die Belange seiner Landsleute in Hamburg. Neben seinen Tätigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt er auch Kenntnisse im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft (AG) im Außenverhältnis und gehört neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung zu den drei Organen einer AG. Als leitendes Organ obliegen dem Vorstand einige Pflichten, die dem Wohl des Unternehmens dienen. In besonderem Maße muss er darauf achten, dass bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewährleistet wird. Auch im Rahmen etwaiger Haftungsfragen ist dieser ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Besteht auf Seiten der Anleger ein solches Interesse, so steht dem auch immer von Seiten der Gesellschaft ein schützenswertes Anonymitätsinteresse bezüglich der anderen Gesellschaftsbeteiligten entgegen. So hatte der Bundesgerichtshof erst kürzlich dahingehende Fälle vorliegen. Seinen Urteilen vom 5. Februar 2013 (Az. II ZR 134/11 und II ZR 136/11) lagen mithin Fälle zugrunde, in denen Anleger von Publikumsgesellschaften in Form von Kommanditgesellschaften mit den jeweiligen ... weiter lesen
Mit Urteil vom 02.04.2012 entschied das Finanzgericht (FG) Münster, dass der Erwerber, der eine Gaststätte unter ihrem bisherigen Namen fortführt, nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wie derjenige haftet, der eine Firma fortführt (AZ.: 4 K 562/09).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Das Finanzgericht stellte fest, dass es sich bei der Fortführung eines Gaststättennamens nicht um die Fortführung einer Firma handelt, da der Name lediglich eine Geschäftsbezeichnung darstellt.
Im vorliegenden Fall verpachteten die Eigentümer eines Chinarestaurants die Räume und ... weiter lesen
„Gefühlt“ nehmen die Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Unternehmern täglich zu.
Durch fachkundige Beratung kann jedoch auch in diesem Bereich eine Vorbeugung und Haftungsminimierung erzielt werden.
Im Fortgang dieses Artikels sollen die sechs wesentlichen Haftungsrisiken und Fallstricke für Geschäftsführer, Unternehmer und Gesellschafter aufgeführt werden. Je nach Branche und Besonderheit der jeweiligen Unternehmung dürften sich diese jedoch definitiv erweitern lassen.
1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung
Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Komplementärin einer Publikums-KG könne kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht zustehen, so soll das Landgericht Freiburg in einem Urteil (12 O 133/12) entschieden haben. Im zu entscheidendem Fall sei der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses eingeräumt worden sein. Dieses Recht stehe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 (Az. XII ZR 35/11) soll der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Offenlegung von Vertretungsverhältnissen beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse fortgesetzt haben. Wolle ein Gesellschafter eine GbR bei dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages vertreten, soll die Unterschriftsberechtigung bereits durch das Hinzusetzen eines Firmenstempels dokumentiert werden. Für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse sei ... weiter lesen