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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH verwies in seiner Begründung auf das Aktiengesetz (AktG). Danach ist eine vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandmitglieds einer Aktiengesellschaft für fünf Jahre nach einvernehmlicher Amtsniederlegung ohne besondere Gründe zulässig. Hierfür dürfe sich der Aufsichtsrat jedoch nicht länger als nach dem AktG in zulässiger Weise binden. Außerdem müsse mindestens alle fünf Jahre über die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandsmitglieds eine ... weiter lesen
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, sollte sich über nachfolgende Punkte hinreichend Gedanken machen. Fehler und Unbedachtheiten in der Unternehmensgründung können nachhaltige negative Konsequenzen für den Unternehmer und/oder das Unternehmen nach sich ziehen. 1. Die Wahl der Rechtsform Im ersten Schritt steht ein Unternehmer immer vor der Frage, in welcher Rechtsform sein Unternehmen am Markt agieren soll. Hierfür hat er folgende grundlegende Unternehmensformen zur Auswahl: a.) Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (Kleingewerbe) Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das gemäß § 1 Abs. 2 HGB „ nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem ... weiter lesen
Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig ... weiter lesen
„Gefühlt“ nehmen die Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Unternehmern täglich zu. Durch fachkundige Beratung kann jedoch auch in diesem Bereich eine Vorbeugung und Haftungsminimierung erzielt werden. Im Fortgang dieses Artikels sollen die sechs wesentlichen Haftungsrisiken und Fallstricke für Geschäftsführer, Unternehmer und Gesellschafter aufgeführt werden. Je nach Branche und Besonderheit der jeweiligen Unternehmung dürften sich diese jedoch definitiv erweitern lassen. 1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (AZ.: II ZR 44/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Kommanditgesellschaft (KG) befindet und im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung vereinbaren kann. Allerdings, so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine GmbH kann demnach auf der Grundlage gegründet werden, erwerbswirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Aber auch andere wirtschaftliche Zwecke können legitim sein. Der Fiskus bedient sich nicht selten einer GmbH um die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dies ist dahingehend vorteilhaft, da der Fiskus somit auf der einen Seite Einfluss nehmen kann aber dennoch von der Haftung weitestgehend ausgeschlossen ist. Ferner können sich beispielsweise auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure einer sog. ... weiter lesen
1. Notwendigkeit der Möglichkeit eines Gesellschafterausschlusses Der Gesellschafterausschluss ist ein wichtiges Instrumentarium , um “Störfeuer” in der Gesellschaft zu verhindern, gesteigerten Risiken vorzubeugen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden und schlimmstenfalls einer Liquidation oder Insolvenz vorzubeugen. Durch den Ausschluss eines Gesellschafters wird sichergestellt, dass dieser nicht mehr in der Lage ist, die Unternehmung durch blockierende und verschleppende Maßnahmen oder sogar durch aktive falsche Entscheidungen und Weisungen zu schädigen. Entsprechende Situationen können sich insbesondere bei hälftiger Stimmverteilung (sog. Pattsituationen) oder entstandenen ... weiter lesen
1. Allgemeines zum Gesellschaftsanteil einer GmbH Der Geschäftsanteil einer GmbH verbürgt die Mitgliedschaft an der GmbH an sich und eröffnet hierüber dem Anteilsinhaber die Gesellschafterrechte in einer GmbH. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Ist ein Schuldner Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer GmbH, ist sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich pfändbar. Ein Gläubiger kann daher in diesen Vermögenswert des Schuldners vollstrecken. Über § 9 HGB i. V. m. § 40 GmbHG kann ein Gläubiger beim zuständigen Registergericht über die Gesellschafterliste der GmbH prüfen, ob der Schuldner Gesellschafter der GmbH ist und wie viel Anteile der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet gemäß § 25 I HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass von der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns, die Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Aktiengesellschaft (AG) übernimmt der Aufsichtsrat die Rolle eines Kontrollorgans, welches die Transaktionen des Vorstandes kontrolliert. Doch auch etwaige Beschlüsse dieses Kontrollorgans stehen unter Beobachtung und müssen wirksam sein. Grundsätzlich können zwei Mängel bei Aufsichtsratsbeschlüssen einschlägig sein. Wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt, liegt ein Inhaltsmangel vor. Wenn hingegen der Beschluss zwar inhaltlich ... weiter lesen