GESELLSCHAFTSRECHT
BGH: Zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (AZ.: II ZR 44/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Kommanditgesellschaft (KG) befindet und im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung vereinbaren kann. Allerdings, so der BGH, ist diese schwebend unwirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorher ihr Einverständnis erklärt hat.
Genehmige die Gesellschafterversammlung die Gehaltserhöhung nicht, so hat der Geschäftsführer allerdings dennoch einen Anspruch auf die Gehaltserhöhung, wenn er seine Tätigkeit mit Kenntnis des für den Vertragsschluss zuständigen Organs oder Organmitglieds von der Gehaltserhöhung fortgesetzt hat. Dies ergebe sich aus den Grundsätzen des Anstellungsverhältnisses auf fehlerhafter Vertragsgrundlage.
Der hiesige Kläger war Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH der beklagten KG. Er verlangt Zahlung seines monatlichen Gehalts für einige Monate. Der Kläger war als Geschäftsführer von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit. Im Laufe der Zeit erhöhte sich der Kläger sein Gehalt mehrfach selbst, wohingegen die Beklagte Jahresfehlbeträge aufwies. Später wurde der Kläger als Geschäftsführer abberufen und sein Dienstvertrag gekündigt.
Auch im Gesellschaftsrecht ist eine umfassende Kenntnis der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung nötig. Das Gesellschaftsrecht ist sehr komplex, ist es doch über viele Gesetze verteilt geregelt. Zudem wird häufig auf nicht festgeschriebene Grundsätze zurückgegriffen oder Grundsätze, die für eine andere Gesellschaftsform gelten, werden entsprechend angewandt. Daher sollten Sie sich frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können.
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