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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Freiburg soll in einem Urteil (12 0 133/12) entschieden haben, dass der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses zusteht. Das Gericht soll damit dem Anliegen der Kläger gefolgt sein. Die Anwendung bestimmter Regelungen des Aktiengesetzes, welche die Einräumung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Vorab ist zu klären, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fälle generell Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich grundsätzlich auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens, richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ferner sollte abgeklärt werden, welcher Fall der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine GmbH kann demnach auf der Grundlage gegründet werden, erwerbswirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Aber auch andere wirtschaftliche Zwecke können legitim sein. Der Fiskus bedient sich nicht selten einer GmbH um die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dies ist dahingehend vorteilhaft, da der Fiskus somit auf der einen Seite Einfluss nehmen kann aber dennoch von der Haftung weitestgehend ausgeschlossen ist. Ferner können sich beispielsweise auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure einer sog. ... weiter lesen
1. Die Notwendigkeit eines Gesellschafterausschlusses aus der KG Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine weit verbreitete Form der Personengesellschaft in Deutschland. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die entweder als Komplementär (Vollhafter) oder Kommanditist (Teilhafter) an der Gesellschaft beteiligt sind. Bei einem Gesellschafterstreit kann zur Wahrung der Interessen der Kommanditgesellschaft der Ausschluss eines Kommanditisten oder eines Komplementärs notwendig werden. Konstellationen für solch einen "notwendigen" Gesellschafterausschluss können unter anderem sein: Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Wenn ein Gesellschafter seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft schwerwiegend ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch wenn der Gesellschaftsvertrag den Ausschluss durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter regele soll dies hier hieran nichts ändern. Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.06.2011 (AZ: II ZR 262/09) über eine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Gesellschaft. Sehe der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vor, dass ein Gesellschafter ausscheiden solle, wenn die übrigen Gesellschafter sein Ausscheiden aus wichtigem Grund durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so sei diese Klausel ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien Berufe. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll aber weiterhin bestehen bleiben. Hierdurch soll diesen bei der Wahl der Rechtsform eine ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30.04.2014 Stellung zum sog. Abwerbeverbot unter Arbeitgebern und dessen Reichweite genommen (AZ.: I ZR 245/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Zunächst führte der BGH aus, dass das Abwerbeverbot grundsätzlich wie das Einstellungsverbot im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gerichtlich nicht durchsetzbar sei. Ausnahmsweise, so der BGH, sei ein Abwerbeverbot unter Umständen aber anders zu behandeln als ein Einstellungsverbot, nämlich dann, wenn es sich um eine Nebenbestimmung handelt und diese für das besondere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu dienen, Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts zu erbauen und diese anschließend zu ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2013 hat das Landgericht (LG) München entschieden, dass die Organisation eines Compliance-Systems dem gesamten Vorstand, d.h. jedem einzelnen Vorstandsmitglied, obliegt (AZ.: HK O 1387/10). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Im vorliegenden Fall war das Landgericht gehalten, sich ausführlich damit zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand wegen nicht hinreichender Beachtung der Pflichten zur Organisation eines Compliance-Systems in die Haftung genommen werden kann. Die Literatur spricht sich hingegen schon lange für eine Vorstandshaftung wegen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Köln entschied in seinem Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10), dass zwischen einer Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung und der Fortführung unter der bisherigen Firma unterschieden werden müsse. Würde das Handelsgeschäft unter der bloßen Weiterverwendung der Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung fortgeführt, so sei eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB ausgeschlossen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Komplementärin einer Publikums-KG könne kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht zustehen, so soll das Landgericht Freiburg in einem Urteil (12 O 133/12) entschieden haben. Im zu entscheidendem Fall sei der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses eingeräumt worden sein. Dieses Recht stehe ... weiter lesen