Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 124 verschiedene Anwälte aus Köln zum Schwerpunkt „Gesellschaftsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Köln / Gesellschaftsrecht






















Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Aufsichtsrat fungiert innerhalb der Aktiengesellschaft (AG) als Kontrollorgan und überwacht die Geschäfte des Vorstandes. Doch auch die Beschlüsse des Aufsichtsrates unterliegen einer gewissen Kontrolle und können unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Bei Aufsichtsratsbeschlüssen kommen zwei Mängel in Betracht. Ein Inhaltsmangel liegt vor, wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt. Von einem Verfahrensmangel spricht man, wenn der Beschluss zwar ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Komplementärin einer Publikums-KG könne kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht zustehen, so soll das Landgericht Freiburg in einem Urteil (12 O 133/12) entschieden haben. Im zu entscheidendem Fall sei der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses eingeräumt worden sein. Dieses Recht stehe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 06.11.2012 (Az.: II ZR 176/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine im Gesellschaftsvertrag einer GbR vereinbarte Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft über einen längeren Zeitraum unter Umständen unangemessen sein kann. Eine lange Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft könne zu einer Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter führen, die deshalb unwirksam sei. Enthalte der Gesellschaftsvertrag eine Bindung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch wenn der Gesellschaftsvertrag den Ausschluss durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter regele soll dies hier hieran nichts ändern. Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.06.2011 (AZ: II ZR 262/09) über eine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Gesellschaft. Sehe der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vor, dass ein Gesellschafter ausscheiden solle, wenn die übrigen Gesellschafter sein Ausscheiden aus wichtigem Grund durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so sei diese Klausel ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Verwendungszweck einer GmbH muss nicht zwangsläufig in der Realisierung erwerbswirtschaftliche Gewinne liegen. Vorstellbar sind noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure können sich mittlerweile auch der GmbH bedienen, der sogenannten "Freiberufler-GmbH". Oft nimmt auch die Finanzverwaltung die Vorteile der GmbH gerne an. So kann diese trotz ausgeschlossener Haftung auf die Geschäfte Einfluss nehmen. Es sind aber nicht alle Verwendungszwecke einer GmbH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung (BGH, Aktenzeichen: II ZR 197/10) zeigt besonders die in Betracht kommenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer GbR auf. Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Köln entschied in seinem Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10), dass zwischen einer Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung und der Fortführung unter der bisherigen Firma unterschieden werden müsse. Würde das Handelsgeschäft unter der bloßen Weiterverwendung der Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung fortgeführt, so sei eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB ausgeschlossen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen der Gehälterspanne für Geschäftsführer einer GmbH existieren gravierende Unterschiede. So ist es nicht selten, dass Vergütungen dieser Position in einem Unternehmen dieser Gesellschaftsform im Vergleich zu vergleichbaren Unternehmen unverhältnismäßig hoch liegen. Problematisch ist dies dann, wenn der Verdacht nahe liegt, dass die Höhe der Gehälter lediglich durch die Gesellschaftsverhältnisse zustande kommt, mithin verdeckte Gewinnausschüttungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Zu Beginn ist es wichtig herauszufinden, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fällen überhaupt Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich dann in erster Linie auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Weiterhin sollte geklärt werden, ... weiter lesen
Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil soll hervorgehen, dass ein Rechtsschutzbedürfnis gegen eine Aufsichtsratswahl einer Aktiengesellschaft unter Umständen nicht bei Rücktritt eines Aufsichtsrates entfalle. Ein solches solle hingegen nur fehlen, sofern eine Wahlanfechtung erfolgt sei. Bei einer Hauptversammlung der Gesellschaft sollen wohl mehrere Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sein, welche ihre Ämter in der Folgezeit jedoch wieder niederlegten. Daraufhin beantragte der Kläger anscheinend die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es liegt eine Neugründung der GmbH vor, wenn die Geschäfte einer GmbH trotz geändertem Unternehmensgegenstand neu aufgenommen werden. Als wirtschaftliche Neugründung einer GmbH soll es anzusehen sein, wenn die in der GmbH verkörperte juristische Person als unternehmensloser Rechtsträger besteht und daraufhin mit einem Unternehmen ausgestattet wird. Dies gelte auch dann, wenn ein leerer Gesellschaftsmantel wiederverwendet wird. Damit ist auch die Aufnahme von Geschäften einer GmbH mit geändertem Unternehmensgegenstand laut Urteil des ... weiter lesen