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Koblenz (jur). Wer über mehrere Jahre keine Steuern zahlt und auch keine Steuererklärung abgibt, muss mit einem Verbot seines Gewerbes rechnen. Daran kann auch nachträgliche Reue nichts mehr ändern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 21. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 5 K 703/15.KO). Es bestätigte damit eine Gewerbeuntersagung der Stadt Remagen. Der Kläger betrieb früher ein Gewerbe im Bereich der Unterhaltungsbranche. Mehrere Jahre hatte er keine Steuererklärung abgegeben und inzwischen beträchtliche Forderungen des Finanzamts nie bezahlt. Die Stadt Remagen nahm dies zum Anlass, dem Mann jegliche Gewerbeausübung zu untersagen. Er ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bund durfte zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine vorübergehende Schließung gastronomischer Betriebe vorsehen. Die entsprechenden Bestimmungen der befristeten sogenannten Bundesnotbremse waren verhältnismäßig und angemessen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 10. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1295/21). Die Karlsruher Richter nahmen damit die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Restaurantbetreibers nicht zur Entscheidung an. Der Gesetzgeber hatte wegen einer rapide ansteigenden Zahl der Corona-Infektionen vom 21. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 umfangreiche Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az. IV R 54/10) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Steuerpflicht für den Gewerbetreibenden ab dem Zeitpunkt besteht, ab welchem der Gewerbebetrieb seine Arbeit aufgenommen hat, und zwar unabhängig von der Gesellschaftsform des Gewerbes. Im vorliegenden Fall klagte der Inhaber einer GmbH & Co. KG, welcher sich wohl im Jahr 2003 in das Handelsregister hat eintragen lassen. Der Gewerbetreibende soll im selben Jahr einen Mietvertrag über einen Gewerberaum ... weiter lesen
Hannover (jur). Die Tätigkeit als Heileurythmistin ist kein freiberuflicher Heilberuf, sondern ein Gewerbe. Sie ist damit gewerbesteuerpflichtig, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem am Mittwoch, 26. August 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 13 K 50/14). Die Klägerin war zunächst in der anthroposophischen Tanzkunst „Eurythmie“ und dann in deren besonderen Anwendungsform der Heileurythmie ausgebildet worden. Diese wird in der Anthroposophischen Medizin etwa bei Erkrankungen des Nervensystems, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels oder des Bewegungsapparats eingesetzt. Dabei werden die Laute der Sprache in Bewegungen umgesetzt. Die ... weiter lesen