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Unternehmen treten unter ihrer Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf. Die Firma eines Unternehmens ist nach § 17 Abs. 1 HGB der vollständige Name des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Häufig treten Unternehmen aber auch unter einem Firmenschlagwort im Geschäftsverkehr auf. Das Unternehmen wird häufig z.B. nicht „Deutsche Shell Holding GmbH" genannt, sondern schlichtweg „Shell". Die Unternehmens- und Firmenbezeichnung eines Unternehmens dient der Unterscheidung von anderen Unternehmen, insbesondere Wettbewerber. Umso wichtiger ist neben dem örtlich wirkenden Schutz durch das Handelsregister ein überörtlicher Schutz durch das Marktrecht. I. ... weiter lesen
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Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gleim Petri aus Würzburg im Auftrag der Fischer Innovation & System GmbH aus Himmelstadt eine Abmahnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Sparschäler/Gemüseschäler zum Kauf angeboten habe und dass dieses Produkt mit einem geschützten Muster der Fischer Innovation & System GmbH identisch sei. Die Fischer Innovation & System GmbH sei die Inhaberin einer Lizenz an dem Gemeinschaftsmuster, welches unter der Registernummer 000747639-0002 eingetragen sei. Dieses Muster betreffe einen Küchenschäler. Der angebotene ... weiter lesen
Der Beitrag befasst sich mit den Reaktionsmöglichkeiten auf eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Möglichkeit des Antragstellers, Rechtsverstöße im Bereich des UWG, des Markengesetzes oder des Designgesetzes besonders schnell gerichtlich untersagen zu lassen und setzt auf Seiten des Antragstellers auch eine besondere Dringlichkeit der Sache voraus, die so Genannte „Eilbedürftigkeit“. Sachverhalt: Was ist geschehen? Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, zum Beispiel durch falsche Preisangaben oder irreführende Angaben? Sie haben dann diese Abmahnung ignoriert und die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit dem aktuellen Trend, dass immer mehr studierte Fachkräfte nach dem Studium aus Deutschland auswandern, sollen deutsche Unternehmen zunehmend darauf angewiesen sein potentielle Mitarbeiter aktiv anzuwerben. Damit scheint es zunehmend erforderlich schnell und einfach mit potentiellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Die heute zunehmend verbreiteten sozialen Netzwerke ermöglichen den Unternehmen neben den altbewährten Methoden der Kontaktaufnahme auf Jobmessen oder an Universitäten, eine schnelle und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 4 U 186/12) stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass man von einem wettbewerbswidrigen Verhalten ausgehen könne, wenn auf ein Produkt mit "Statt"-Preisen verwiesen werde ohne eine ausreichende Klarstellung des Vergleichspreises. Durch die Mehrdeutigkeit der Werbung könne es passieren, dass der Verbraucher nicht den Sinn der Aussage verstehe und somit irregeführt werde. Bei der Beurteilung müsse man einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher als Maßstab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern: Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) klar, dass wegen der Mehrdeutigkeit in einem mit "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises beworbenem Produkt ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es bestehe die Gefahr für den Verbraucher, dass er die intransparente Werbung nicht dem entsprechenden Sinn nach auffasse. Für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher liege demnach eine intransparente ... weiter lesen
Wenn es zu schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als äußerst zielführend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen: Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fällt - egal, was über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt. Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt für das Feedback, da jede Rückäußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Heutzutage ist der Schutz geistigen Eigentums wichtiger als je zuvor. Gerade durch die größere Verbreitung von "Produktpiraterie" steigt die Verletzung von Urheberrechten stetig. Auf solche Verstöße haben die Inhaber der Rechte viele Schutzmöglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten stellt die in der Praxis häufig verwendete Abmahnung dar. Auch mehrfache Abmahnungen in einer Angelegenheit sollen nach der Rechtsprechung möglich sein, sofern diese erforderlich und berechtigt waren. Wurde der Schuldner bereits von einem Dritten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass in der Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es liege eine für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparente Preisgestaltung vor, so dass die Gefahr bestünde, dass der Verbraucher die intransparente Werbung einem ihren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) entschieden, dass die Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ein wettbewerbswidriges Werbeverhalten darstellen könne, wenn eine Klarstellung des Vergleichspreises nicht erfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass ein mehrdeutiges Verhalten vorliege, was für den Verbraucher jedenfalls irreführend sei. Die Preisgestaltung sei für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparent, sodass dieser die ... weiter lesen
Auch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) muss ein Zahnarzt im Rechtsstreit mit der Bewertungsplattform Jameda eine Niederlage einstecken. Er konnte nach Auffassung des Gerichtes nicht ausreichend darlegen, dass die Löschung von positiven Bewertungen mit der Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft im Zusammenhang stand. Zahnarzt verlangt Wiederveröffentlichung gelöschter Bewertungen Das OLG München hatte über die Klage eines Zahnarztes aus Kiel gegen die Bewertungsplattform Jameda zu entscheiden. Ende 2017 hatte der Arzt auf Jameda insgesamt 60 Bewertungen von Patienten gesammelt. Am 10.01.2018 kündigte er seine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft. Kurz darauf ... weiter lesen