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Abmahnung der Becker Haumann Gursky (früher: Becker Haumann Mankel Gursky) Rechtsanwälte aus Dortmund im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs. Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte, vormalig Becker Haumann Mankel Gursky, aus Dortmund vertreten die Interessen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, bekannter als Fußballverein BVB. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des BVB verkauft haben soll. Beim Kauf von Fußballtickets des BVB akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ... weiter lesen
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg mahnt erneut im Auftrage der MAXXmarketing GmbH aus München angebliche Wettbewerbsverstöße wegen wettbewerbswidrigen Handelns ab. Über die MAXXmarketing GmbH: Die MAXXmarketing GmbH aus München ist eine Internetagentur und unter anderem in den Bereichen Webdesign, Web-Content, Webprogrammierung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Onlinemarketing tätig. In der Vergangenheit haben wir bereits des Öfteren Mandanten vertreten, welche von der MAXXmarketing GmbH abgemahnt wurden. Inhalt der Abmahnung: Die Abgemahnte betreibe ebenfalls ein Unternehmen, welches Leistungen aus dem Bereich des Onlinemarketings, der ... weiter lesen
Erneute Abmahnung der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrage der Toolport GmbH aus Norderstedt wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern. Inhalt der Abmahnung: Wir hatten in der Vergangenheit schon über ähnlich lautende Abmahnungen der Kanzlei berichtet. Nun mahnt die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg erneut für die Toolport GmbH ab. Die Toolport GmbH bietet unter anderem Festzelte und Pavillons zur Miete an. Nun verschickten die Rechtsanwälte im Namen der Toolport GmbH erneut eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern abgemahnt wird. Dem von ... weiter lesen
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam. Die beklagte Deutsche Telekom AG vertreibt Telefonkarten zum Preis von 12 DM und 50 DM, mit denen der Nutzer an öffentlichen Fernsprechern Telefonate in entsprechendem Umfang führen kann. Während die früher ausgegebenen Telefonkarten keinen Hinweis auf eine begrenzte Gültigkeitsdauer enthielten, bringt die Beklagte seit Oktober 1998 auf den Karten den Zusatz "Gültig bis...(Monat/Jahr)" an. Nach Ablauf dieser Frist, die einen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten ab ... weiter lesen
Der unter anderem für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in zwei Urteilen vom 25. April 2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen. Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Beiden zugelassenen Revisionen lag folgender Fall zugrunde: Ein Witwer hatte Anfang der ... weiter lesen
Die schuldhafte Verletzung von Pflichten, welche aufgrund eines vorvertraglichen Verhältnisses bestehen, werden als „culpa in contrahendo“ (abgekürzt: „c. i. c.“) bezeichnet. Übersetzt bedeutet dies „Verschulden bei Vertragsschluss“. Entwickelt wurde dieser Grundsatz von dem deutschen Juristen Rudolf von Jhering im Jahre 1861. Culpa in contrahendo als gewohnheitstrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut Culpa in contrahendo ist ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut, gemäß dessen entstandene Schäden zu ersetzen sind, die aufgrund von Verletzungen der vorvertraglichen Pflichten entstanden sind. Diese Pflichten können beispielsweise die ... weiter lesen
Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Kaiserslautern verschickt Mahnungen für alte Filesharing Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte . Inhalt der alten Abmahnungen von FAREDS: Den Mahnungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH waren Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte vorausgegangen. Die FAREDS Rechtsanwälte hatten den Abgemahnten in den Abmahnungen das Filesharing von Filmen vorgeworfen. Dabei sollen die Abgemahnten Filme in Online-Tauschbörsen (peer-to-peer Netzwerken) getauscht und heruntergeladen haben. Die Abgemahnten sollen die Filme somit ohne Zustimmung der ... weiter lesen
Die Kanzlei RNI LEGAL aus Berlin mahnt für die finkid Beteiligungs GbR aus Berlin angebliche Markenrechtsverletzungen an der Marke "born to explore" ab. Über die finkid Beteiligungs GbR: Die finkid Beteiligungs GbR vertreibt Kinderbekleidung und Schwangerschaftsbekleidung, Handschuhe, Schuhe, Mützen und vieles mehr. Diese Waren bietet die finkid Beteiligungs GbR auch zum Kauf an. Die Waren bietet finkid vor allem bei großen online Händlern wie Amazon, Otto oder Zalando an. Inhalt der Abmahnung: Der Abgemahnten wird vorgeworfen einen Babystrampler der Marke "The North Face" mit dem Aufdruck "born ... weiter lesen
Im Januar 2001 übersandte die spätere Beklagte – ein Versandhandelsunternehmen mit Sitz in Spanien – dem späteren Kläger, einem Münchener Rechtsanwalt, eine schriftliche „Prämienbenachrichtigung.“ Dort wurde dem Kläger eine wertvolle Prämie zugesagt (DM 5.000,00 = € 2.556,46 in bar, wahlweise ein Farbfernseher in gleichem Wert), falls er eine bestimmte Prämiennummer frei rubbelt und eine Mindestbestellung von DM 25,00 abgibt. Der Kläger rubbelte die besagte Nummer, bestellte und verlangte seine Geldprämie. Statt DM 5.000,00 erhielt er ein Schreiben der Beklagten mit dem Hinweis, dass er leider nicht zu den glücklichen Gewinnern zähle. Der Gewinn sei unter allen Einsendern ausgelost worden und an einer andere Person gegangen. So ... weiter lesen
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die SV Werder Bremen GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets . Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von Werder Bremen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben soll. Werder Bremen habe ein Interesse daran den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich ist um die Stadionbesucher zu schützen. Privatverkäufe sind nach den ATGB in der Regel unzulässig. Ein ... weiter lesen
Die Kanzlei Göhmann mit Hauptsitz in Berlin, mahnt erneut für die Puma SE aus Herzogenaurach einen Online-Händler, wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "PUMA" ab. Über die Puma SE: Die Puma SE ist ein börsennotierter deutscher Hersteller von Sportartikeln, unter anderem von Schuhen, Textilien und Accessoires, mit Sitz in Herzogenaurach. Zu dem Unternehmen gehört auch die Marke Cobra Golf und die Tochtergesellschaft stichd B.V. Die Puma SE hält diverse Markenrecht, u.a. auch an dem bekannten springenden Puma (Puma Logo). Inhalt der Abmahnung: Dem abgemahnten Online-Händler wird von den Göhmann ... weiter lesen
Die internationale Kanzlei Baker & McKenzie mahnt im Namen der HP Europe B.V. mit Sitz in der Schweiz wegen unerlaubtem Handel mit HP-Zubehör ab. Über HP: HP (Hewlett-Packard) ist einer der größten US-amerikanischen PC- und Druckerhersteller. Die Unternehmenszentrale befindet sich in Palo Alto, Kalifornien. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen unerlaubten Handel mit HP-Zubehör zu treiben. Insbesondere wird hier auf den Handel mit Tintenpatronen und Tonerkartuschen der Marke HP hingewiesen. Der Abgemahnte wird seitens der Kanzlei Baker & McKenzie aufgefordert den Handel einzustellen. Als ... weiter lesen