GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Verwendung eines fiktiven Namens als Firma für einen Einzelkaufmann soll unter Umständen nicht irreführend sein. Dies soll auch für eine Firma gelten, die aus Initialen bestand, die tatsächlich nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers übereinstimmt. Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die ... weiter lesen