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Eine leitende Stellung iSd § 7 b Abs. 1 Nr. 2 HwO muss keine betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Betriebsbelange umfassen. Eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern ist ebenfalls nicht für eine leitende Stellung erforderlich. Das VG Köln hat mit Urteil vom 15.12.2005, 1 K 2947/05, entschieden,dass die nach § 7 b Abs. a HwO erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse nicht „Ergebnis" der Berufserfahrung sein müssen. Diese Kenntnisse können auch auf anderem Wege erworben werden. Die Annahme einer leitenden Stellung, setze so das VG Köln eine Tätigkeit voraus, in der die für die selbständige ... weiter lesen
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften macht der Gesetzgeber von seiner Kompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) Gebrauch. Im Zuge der Novellierung des Handwerksrecht im Jahr 2004 wurde die Zulassungspflicht in 53 Handwerken abgeschafft; dieses wird nun teilweise rückgängig gemacht. Einzelne Handwerke werden von der Anlage B in die Anlage A der Handwerksordnung übertragen, sodass für diese zukünftig eine Zulassungspflicht besteht. Wer einen selbständigen Betrieb eines solchen Handwerkes als stehendes Gewerbe ausüben möchte, muss in Zukunft wieder in die Handwerksrolle eingetragen sein, § 1 ... weiter lesen