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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Heutzutage ist der Schutz geistigen Eigentums wichtiger als je zuvor. Gerade durch die größere Verbreitung von "Produktpiraterie" steigt die Verletzung von Urheberrechten stetig. Auf solche Verstöße haben die Inhaber der Rechte viele Schutzmöglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten stellt die in der Praxis häufig verwendete Abmahnung dar. Auch mehrfache Abmahnungen in einer Angelegenheit sollen nach der Rechtsprechung möglich sein, sofern diese erforderlich und berechtigt waren. Wurde der Schuldner bereits von einem Dritten ... weiter lesen
Nach der Gründung eines Büros in Brasilien und des Netzwerkes GER│MELA, German and Middle East Lawyers Assocication, im vergangenen Jahr, durch das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und Deutschland gefördert werden, expandiert WZR jetzt auch in Fernost mit der Gründung einer eigenen Niederlassung in Peking. "Eine wachsende Zahl unserer mittelständischen Kunden ist auf den attraktiven Märkten Asiens unterwegs. Das bringt die Notwendigkeit einer internationalen juristischen Beratung und Vertretung besonders in China mit sich, der wir mit unserer Niederlassung in Peking begegnen", erklärt Dr. Thomas Wülfing, Seniorpartner der Kanzlei WZR, ... weiter lesen
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass in der Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es liege eine für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparente Preisgestaltung vor, so dass die Gefahr bestünde, dass der Verbraucher die intransparente Werbung einem ihren ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gleim Petri aus Würzburg im Auftrag der Fischer Innovation & System GmbH aus Himmelstadt eine Abmahnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Sparschäler/Gemüseschäler zum Kauf angeboten habe und dass dieses Produkt mit einem geschützten Muster der Fischer Innovation & System GmbH identisch sei. Die Fischer Innovation & System GmbH sei die Inhaberin einer Lizenz an dem Gemeinschaftsmuster, welches unter der Registernummer 000747639-0002 eingetragen sei. Dieses Muster betreffe einen Küchenschäler. Der angebotene ... weiter lesen
Wenn es zu schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als äußerst zielführend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen: Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fällt - egal, was über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt. Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt für das Feedback, da jede Rückäußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eigentümer von entsprechenden Schutzrechten können diese oftmals über Abmahnung durchsetzen. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Eine erneute Abmahnung kann sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt darstellen. Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung seien auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat. Solange der ... weiter lesen
Der Beitrag befasst sich mit den Reaktionsmöglichkeiten auf eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Möglichkeit des Antragstellers, Rechtsverstöße im Bereich des UWG, des Markengesetzes oder des Designgesetzes besonders schnell gerichtlich untersagen zu lassen und setzt auf Seiten des Antragstellers auch eine besondere Dringlichkeit der Sache voraus, die so Genannte „Eilbedürftigkeit“. Sachverhalt: Was ist geschehen? Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, zum Beispiel durch falsche Preisangaben oder irreführende Angaben? Sie haben dann diese Abmahnung ignoriert und die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Durch die steigende Verbreitung von "Produktpiraterie", steigt zunehmend auch die Verletzung von Urheberrechten. Mit dieser steigenden Verletzung von Urheberrechten gewinnt das Interesse am Schutz des geistigen Eigentums somit immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit das geistige Eigentum zu schützen, ist neben zahlreichen weiteren Schutzmöglichkeiten, die Abmahnung. Mit neuer Rechtsprechung sollen nun auch mehrfache Abmahnungen an einen Verletzer eines Schutzrechtes möglich sein. Diese müssen allein erforderlich und berechtigt sein. Selbst die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Möglichkeiten von verletzten Schutzrechtsinhabern sind zahlreich. Diese können ihre Rechte aber vor allem häufig mit Hilfe von einer Abmahnung durchsetzen.Grundsätzlich reicht eine Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes aus. Häufig kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Die Rechtsprechung erkennt auch mehrfache Abmahnungen als rechtmäßig an, wenn diese sich als erforderlich und berechtigt darstellen. Falls der Schuldner bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis hat, seien unter ... weiter lesen
Unternehmen treten unter ihrer Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf. Die Firma eines Unternehmens ist nach § 17 Abs. 1 HGB der vollständige Name des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Häufig treten Unternehmen aber auch unter einem Firmenschlagwort im Geschäftsverkehr auf. Das Unternehmen wird häufig z.B. nicht „Deutsche Shell Holding GmbH" genannt, sondern schlichtweg „Shell". Die Unternehmens- und Firmenbezeichnung eines Unternehmens dient der Unterscheidung von anderen Unternehmen, insbesondere Wettbewerber. Umso wichtiger ist neben dem örtlich wirkenden Schutz durch das Handelsregister ein überörtlicher Schutz durch das Marktrecht. I. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar. Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung ... weiter lesen