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Die Arras-Vereinbarung, das sogenannte „Draufgeld" in Kaufverträgen Oberster Gerichtshof unterscheidet in seinem jüngsten Urteil zwischen drei Formen von Anzahlungen.
Wer daran denkt, eine spanische Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, wird in der Regel mit einer Besonderheit des spanischen Rechts, den „Arras", konfrontiert. In Spanien ist es üblich, dass der Käufer bei Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages eine Anzahlung, die „arras" oder das „señal" leistet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt - in der Regel bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages- wird der vollständige Restkaufpreis (abzüglich des in Höhe von 3 % an das zuständige ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises).
Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
Trotz EU-Binnenmarkt und Rechtsvereinheitlichung bleibt es bei dem Grundsatz: Im Ausland gilt das nationale Ortsrecht der belegenen Immobilie. Daher bestehen Besonderheiten zum deutschen Immobilienrecht. Beispielweise herrscht in Italien das Konsensualprinzip mit der Folge, dass eine Eigentumsübertragung des Grundstücks bereits mit Kaufvertragsabschluss erfolgt. Die Eintragung der Grundstücksveräußerung ins Immobilienregister ist für die Eigentumsübertragung nicht zwingend notwendig.
Nehmen wir einmal an, die Eheleute Meyer aus Deutschland, langjährige Italienliebhaber und der italienischen Sprache nur bruchstückweise mächtig, entdecken auf ihrer Toskanareise ein schön ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Immobilienverkäufer müssen für die Beseitigung von Mängeln keine unverhältnismäßig hohen Kosten tragen. Das hat am Freitag, 4. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 275/12). Anhaltspunkte für eine Grenze gaben die Karlsruher Richter dabei aber nur für erkannte Mängel mit prognostizierbaren Kosten. Die Grenze könnte dann beim Doppelten der durch den Mangel bedingten Wertminderung liegen.
Konkret ging es um ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in Berlin. Nach der Übergabe stellte die Käuferin fest, dass der Dachstuhl mit echtem Hausschwamm befallen war. Eine erste Sanierung kostete 90.000 Euro, was die ... weiter lesen
Das französische Parlament hat am 8. September 2011 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Vermögenssteuerrecht reformiert wurde.
I. Besteuerungsgegenstand Besteuert wird der bei Immobiliengeschäften erzielte Veräußerungsgewinn
II. Internationales Steuerrecht
Nach § 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich für den Bereich der Einkommensteuern ist der bei der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen erzielte Veräußerungsgewinn in dem Staat besteuert, in dem dieses Vermögen belegen ist. II. ... weiter lesen
Sommer, Sonne, Strand und Meer. All das in Kombination deutet hin auf das Urlaubsziel schlechthin - Mallorca. Doch wenn Sie mehr als nur einen Urlaub wollen und sich sogar für eine Auswanderung interessieren, sollten Sie alles Wichtige für den Immobilienkauf wissen. Der folgende Beitrag gibt die entscheidenden Informationen bezüglich der rechtlich zu beachtenden Aspekte, der Kosten und weiteren wichtigen Punkten.
Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Ein Drittel aller Villen und Wohnungen wurden 2022 nach Angaben der Behörden von ausländischen Interessenten erworben . In 2021 hatten sogar mehr als die Hälfte aller Immobilienkäufer einen ausländischen Pass.
Der Kauf ... weiter lesen
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN
IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Momčilović vertritt täglich inländische und ausländische Mandanten bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien in Serbien. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Immobilienkaufvertragsabschluss zusammengestellt, die jeder Käufer oder Verkäufer kennen sollte.
Was ist bei einem Immobilienkaufvertrag zu beachten?
Wie jeder Vertrag stellt der Immobilienkaufvertrag die Übereinstimmung der Willen von zwei oder mehr Parteien dar, um eine bestimmte Handlung zu bewirken. Daher müssen die Bedingungen, unter denen beide Parteien dem Abschluss und der Transaktion zustimmen, im Vertrag festgehalten werden.
Es ist besonders wichtig, die ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten.
Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen
Einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz hat der BGH mit einer aktuellen Entscheidung vom 19.12.2014 (V ZR 194/13) geleistet.
Nicht selten scheitert eine Inanspruchnahme des Verkäufers einer Immobilie daran, dass dieser Vermittler einsetzt und sich sodann darauf beruft, dass deren (fehlerhafte) Angaben und Auskünfte oder Empfehlungen ihn nichts angingen.
Der BGH hat nun in genannter Entscheidung klargestellt, dass im Falle einer Beratung im Zuge der Vermittlung eines Immobilienkaufes, welche einem Makler oder Vermittler überlassen worden ist, der stillschweigende Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Betracht kommt, insbesondere wenn die individuelle Beratung ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 25.04.2017 – 9 O 2688/15 – einem von der KSR Rechtsanwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, vertretenen Schrottimmobiliengeschädigten Recht gegeben und den Verkäufer einer solchen Schrottimmobilie zur Rückabwicklung des Kaufes, mithin Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, v.a. gegenüber der finanzierenden Bank, verurteilt.
Der Verkäufer der Wohnung hatte im Jahre 2011 ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen in Schwabach zunächst für EUR 160.000,00 von einem Dritten erworben. Eine dieser drei Wohnungen hat er sodann an den arglosen ... weiter lesen
EU Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien in Dänemark ohne Genehmigung durch das Justizministerium erwerben.
In der EU ist es verboten den Erwerb von Immobilien in einem anderen EU-Land zu behindern. Jedoch hat Dänemark besondere Regeln. Diese Regeln stammen aus der Zeit des Beitritts Dänemarks zur EU, als es Dänemark erlaubt wurde, besondere Regeln aufrecht zu erhalten.
Die allgemeine Regel besagt, dass für Sie, wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Dänemark haben und früher auch nicht insgesamt 5 Jahre in Dänemark gewohnt haben, die Genehmigung des Justizministeriums erforderlich ist, um Immobilien in Dänemark zu erwerben.
Das gilt auch für ... weiter lesen