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Experten-Ratgeber
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Sie wollen eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich nicht auf den Notar verlassen sondern einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages und Ihrer Beratung beauftragen. Ausgangslage beim Erwerb: Beim Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Bei einem Verbrauchervertrag, also wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist und auf der anderen ein Unternehmen, muss der Notar den Entwurf des Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor der Beurkundung übersenden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Im ... weiter lesen
Trotz EU-Binnenmarkt und Rechtsvereinheitlichung bleibt es bei dem Grundsatz: Im Ausland gilt das nationale Ortsrecht der belegenen Immobilie. Daher bestehen Besonderheiten zum deutschen Immobilienrecht. Beispielweise herrscht in Italien das Konsensualprinzip mit der Folge, dass eine Eigentumsübertragung des Grundstücks bereits mit Kaufvertragsabschluss erfolgt. Die Eintragung der Grundstücksveräußerung ins Immobilienregister ist für die Eigentumsübertragung nicht zwingend notwendig. Nehmen wir einmal an, die Eheleute Meyer aus Deutschland, langjährige Italienliebhaber und der italienischen Sprache nur bruchstückweise mächtig, entdecken auf ihrer Toskanareise ein schön ... weiter lesen
Das französische Parlament hat am 8. September 2011 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Vermögenssteuerrecht reformiert wurde. I. Besteuerungsgegenstand Besteuert wird der bei Immobiliengeschäften erzielte Veräußerungsgewinn II. Internationales Steuerrecht Nach § 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich für den Bereich der Einkommensteuern ist der bei der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen erzielte Veräußerungsgewinn in dem Staat besteuert, in dem dieses Vermögen belegen ist. II. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen
Die Arras-Vereinbarung, das sogenannte „Draufgeld" in Kaufverträgen Oberster Gerichtshof unterscheidet in seinem jüngsten Urteil zwischen drei Formen von Anzahlungen. Wer daran denkt, eine spanische Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, wird in der Regel mit einer Besonderheit des spanischen Rechts, den „Arras", konfrontiert. In Spanien ist es üblich, dass der Käufer bei Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages eine Anzahlung, die „arras" oder das „señal" leistet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt - in der Regel bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages- wird der vollständige Restkaufpreis (abzüglich des in Höhe von 3 % an das zuständige ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der offenen Immobilienfonds vielfach zu Enttäuschungen für die Anleger. Die negativen Entwicklungen der Fonds entsprachen nicht den Erwartungen der Anleger, insbesondere da zum Beispiel versprochene Renditen nicht erwirtschaftet wurden und mehrere der offenen Fonds auch geschlossen wurden. Vielen Anlegern sollen in dem Beratungsgespräch im Rahmen der Zeichnung des betreffenden Fonds bestehende Risiken verschwiegen worden sein. Auch über Rückvergütungen ... weiter lesen
IMMOBILIENERWERB IN DER TÜRKEI Rechtsgebiet: Türkisches Recht Verfasserin: RA in Deniz Yildirim, Antalya/Türkei avukatyildirim@hotmail.com Tel: 0090/242/228 99 38, Fax:0090/242/228 00 95 Es hat in der Türkei bzgl. des Erwerbs von Grundeigentum durch ausländische Staatsangehörige und türkische Gesellschaften mit ausländischem Kapital, wieder wichtige Änderungen gegeben. Das Änderungsgesetz des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Hoffnungen der Anleger von offenen Immobilienfonds sollen in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden sein. Anscheinend wurden die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet. In manchen Fällen sollen die Fonds auch geschlossen worden sein. In der Folge soll es manchen Anlegern nicht mehr möglich gewesen sein, auf ihr investiertes Kapital zuzugreifen. In einer Vielzahl von Fällen sollen betroffene Anleger während der Zeichnung der Fonds wohl nicht über etwaige Risiken aufgeklärt ... weiter lesen
Neue Grundsätze zur Berechnung durch aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13). Die Ausgangslage: Wer vom Bauträger kauft, handelt in hohem Maße riskant. Bei Vertragsschluss gibt es das Objekt ja regelmäßig nicht. Im weiteren Verlauf kann viel schief laufen und läuft auch in der Praxis regelmäßig viel schief. Fast ein Klassiker: Das Objekt wird nicht rechtzeitig fertig. In solchen Fällen schuldet der Bauträger grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung wegen ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
Die Experten streiten sich, ob der Immobilienboom zwischenzeitlich seinen Zenit erreicht hat. Vielfach ist von einer Immobilienblase die Rede, deren Platzen fatale Folgen haben soll. Diese allgemeinen Einschätzungen sind für den einzelnen Immobilienkäufer unbedeutend, der sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollte und nun glaubt, sich in einem Alptraum zu befinden. Der Immobilienboom hat auch vielfach zu Übertreibungen geführt, die nunmehr zu Tage treten. Denn neben der Mehrzahl der seriösen Anbieter von Gebrauchtimmobilien mischen sich seit Jahren immer wieder unseriöse Zeitgenossen, die arglose Leute dazu bringen, Immobilien weit überteuert zu erwerben. Nicht ... weiter lesen