IMMOBILIENRECHT
Aufgaben und Pflichten spanischer Notare bei Beurkundung Kaufvertrag über Immobilie
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises).
Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine Belehrungspflicht trifft ihn hingegen nicht. Dies wird daher üblicherweise von Anwälten im Vorfeld getan, welche üblicherweise zunächst einen privatschriftlichen Kaufvertrag ausarbeiten und verhandeln.
Der spanische Notar führt auch kein Notaranderkonto. Üblich ist Zahlung mittel (bankbestätigtem) Scheck oder in Bar (was aber auch in Spanien zunehmend unüblich wird).
Der spanische Notar ist auch nicht für die Zahlung der mit dem Erwerb verbundenen Steuern verantwortlich, sondern weist lediglich auf bestehende Zahlungsverpflichtungen hin. Auch dies wird üblicherweise von Anwälten oder anderen Dienstleistern besorgt. Vor der Zahlung besteht eine Grundbuchsperre, so dass die Zahlung im Interesse der Käufer ist.
Auch den Antrag auf Umschreibung des Registers stellt der spanische Notar im Grundsatz nicht. Er sendet nach Beurkundung lediglich Kopie des notariellen Kaufvertrags an das Eigentumsregister, wodurch zunächst eine Eintragungssperre ausgelöst wird.
Weitere Informationen zum Kauf- und Verkauf von Immobilien in Spanien finden Sie auf unserer Seite zum spanischen Recht.