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Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch von Arbeitnehmern auf Insolvenzgeld gestärkt, die erst kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt wurden. Nach dem am Dienstag, 14. Jun. 2016, veröffentlichten Urteil ist es unschädlich, wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren zuvor schon durch „vorläufige Maßnahmen“ eingeleitet hatte (Az.: L 13 AL 1503/15). Insolvenzverwalter bekommen dadurch bessere Möglichkeiten, für das Unternehmen wichtige Posten noch kurzfristig zu besetzen. Im konkreten Fall hatten mehrere Gläubiger eines Handelsunternehmens die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eröffnet. Zur ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
Wenn ich einen Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens berate, teile ich ihm immer mit, dass der Insolvenzverwalter ihn bezahlen muss, wenn er ihn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeiten lässt, um den Betrieb fortzuführen. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung tritt der Verwalter in die Arbeitsverhältnisse ein und muss sich behandeln lassen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Er kann lediglich verkürzte Kündigungsfristen und noch einige Besonderheiten beim Personalabbau in Anspruch nehmen, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen. Wenn der Insolvenzverwalter aber erkennt, dass es keinen Sinn mehr macht den Betrieb fortzuführen, etwa weil keine Aufträge ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit begründet wird, wenn das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird (AZ.: I-12 U 23/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG bestätigte mit hiesigem Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Duisburg (AZ.: 6 O 422/12) und bejahte einen Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters aus der Vorsatzanfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO). Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und ... weiter lesen
Die Geschichte der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG hat ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht München hat Anfang Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste. Erfolgsgeschichten sehen ganz sicher anders aus. Seitdem die MBB Clean Energy im Mai 2013 ihre Mittelstandsanleihe (ISIN / WKN: DE000A1TM7P0 / A1TM7P) begeben hat, ist es eine Geschichte voller Ungereimtheiten. Zunächst wurde das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro nicht erreicht. Bis heute gibt es keine verlässliche Zahl wie hoch das Emissionsvolumen tatsächlich ist. Die Rede ist häufig ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. Unterstützend gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen dazu die Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts und bietet einen Schutz vor dem Gläubigerzugriff. Die Unternehmen selbst bleiben dabei weitestgehend in Eigenverwaltung der bisherigen Unternehmensleitung. Im ersten Jahr seines Bestehens wurde das Schutzschirmverfahren sehr häufig als Instrument für einen günstigen Gläubigervergleich genutzt und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.02.2013 (X ZB 286/11), dass Forderungen, welche auf Grund einer Sicherheitszession mit einem Absonderungsrecht belastet seien, nicht in die Berechnungsgrundlage für den Vergütung des vorläufigen Verwalters einfließen müssen. Eine mögliche Begründung sei, dass die Sicherheitsabtretung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar sei, da die Anfechtungsgründe erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, die der ... weiter lesen