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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Berlin (jur). Betreiber von Internetplattformen müssen vom Browser gesendete sogenannte Do-Not-Track-Signale als Widerspruch gegen eine Datenverfolgung akzeptieren. Das hat das Landgericht Berlin in einem am Montag, 30. Oktober 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn entschieden (Az.: 16 O 420/19). Danach darf außerdem die Veröffentlichung von Nutzerprofilen außerhalb der Plattform nicht voreingestellt sein.
LinkedIn ist ein soziales Netzwerk zum Knüpfen und zur Pflege geschäftlicher Kontakte. Es hat weltweit über 700 Millionen Anwender, davon gut 15 Millionen im deutschsprachigen Raum. Die Plattform verwendet Cookies und andere Techniken, um ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Einige Unternehmen sind nach einer neuen EU-Richtlinie verpflichtet, sich ausreichend vor Cyberangriffen zu schützen. Durch die Einhaltung der Mindeststandards erfüllen sie aber nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern sichern auch ihren Unternehmenserfolg besser ab.
Neue Richtlinie seit Januar 2023
Die sogenannte NIS-Richtlinie ist bereits im August 2016 in Kraft getreten. Zum ersten Januar 2023 wurde sie erneuert und trägt jetzt den Namen NIS 2 . Sie gilt vor allem für Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben. Betroffen sind aber auch Betriebe, die einem bestimmten Sektor angehören und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen sowie zehn Millionen Umsatz verbuchen können. Dementsprechend müssen jetzt deutlich ... weiter lesen
Durch die Rechte des geistigen Eigentums sind nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers geschützt, sondern diese sichern dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung zu.
Spanisches Register für geistiges Eigentum
In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum , das dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht.
Der Schöpfer eines Werkes kann die Existenz und die Urheberschaft seines Werkes beweisen, indem er dieses beim spanischen Register für geistiges Eigentum eintragen lässt.
Dadurch sind ausserdem alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes entstehen könnten, dem Schöpfer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte auch dann, wenn die umstrittenen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurden. Laut dem EuGH kommt es bei dem Weiterverkauf einer Software nicht darauf an, ob diese auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Ein Verkauf läge in jedem Fall vor. Es steht somit zu hoffen, dass die Entscheidung dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen könnte. Es bestünde eine untrennbare Verbindung zwischen der Software und dem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung. Ohne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist.
Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen.
Der Angeklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch aus dem Internet heruntergeladenen Lizenzen können nach der Rechtsprechung des EuGH weiterverkauft werden. Insoweit sei einer Unterscheidung zwischen einer Auslieferung der Software auf einem Datenträger und dem Herunterladen der in Rede stehenden Software nicht von Nöten. Ist die Software mit einem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung verbunden, so sei dies in beiden Fällen nicht an den Erstkäufer gebunden. Zur Begründung wird angeführt, dass das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet zweckentfremdet würde, wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden.
Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können.
Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien
In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt:
Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka wegen des Musikwerks ”Mike Nero – Believe” .
Die Anwaltskanzlei Amann Rechtsanwälte fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung ... weiter lesen