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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Spanien kann gegen den Versicherer des 2002 havarierten Öltankers Prestige Forderungen über eine Milliarde Dollar vollstrecken. Einen gegenläufigen Schiedsspruch muss Spanien nicht anerkennen, wie am Montag, 20. Juni 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied (Az.: C-700/20). Dabei trafen die Luxemburger Richter grundlegende Aussagen zum Verhältnis von Gerichts- und Schiedsverfahren. Im November 2002 brach der unter der Flagge der Bahamas fahrende Öltanker Prestige nach einem heftigen Sturm in zwei Teile und sank vor der nordspanischen Küste Galiciens. 63.000 Tonnen Schweröl waren ausgelaufen und verseuchten die Küsten Spaniens, Frankreichs und Portugals ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 – hat der BGH nun seine im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH in Gang gesetzte Rechtsprechung zum Widerspruch bei Versicherungsverträgen im Wege des Policenmodells auch auf den Widerruf und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gemäß § 8 Abs. 4 und Abs. 5 VVG a.F. übertragen. Somit können Versicherungskunden nun nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell (Überlassung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bei Annahme des Vertragsangebots durch die Versicherungsgesellschaft), sondern auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die im ... weiter lesen
Der u.a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß zwei einer Auslandsreise-Krankenversicherung zugrunde liegende Klauseln unwirksam sind. Das beklagte Versicherungsunternehmen verwendet beim Abschluß solcher Versicherungsverträge Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die folgende Klauseln enthalten: "§ 1 ... (2) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall ersetzt er dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. ... (5) Als Ausland im Sinne von Absatz (2) gilt nicht das ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
Kunden haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl, das hat nun auch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 07.11.2013 (Az. C-442/12) bestätigt. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit in den Niederlanden, in dem zunächst ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Arbeitnehmer wählte für das Verfahren einen Rechtsanwalt seiner Wahl und forderte die Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der notwendigen Kosten auf. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und bot ihrerseits einen eigenen Mitarbeiter als Rechtsbeistand an. Dies wiederum wollte der Arbeitnehmer nicht. Die Auseinandersetzung über Begleichung der Anwaltskosten ging durch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Lebensversicherungsfonds sind erst seit dem Jahr 2002 in Deutschland als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. In der Regel handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Der Fokus liegt hier auf dem Erwerb bereits existierender oder besser gesagt "gebrauchter" Lebensversicherungspolicen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Beispiel aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen dazu, seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist er meist mit der Tatsache konfrontiert, dass ihm der ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
Wer sich nach Berufsunfähigkeit umschulen lässt, erlebt oft Streit mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese verweigert dann oft weitere Rentenzahlungen mit der Begründung, der Versicherte sei nicht mehr "in seinem Beruf" berufsunfähig. Diese so genannte "Verweisung" findet sich in vielen Versicherungsverträgen. Im Kern geht es darum, ob im Leistungsfall die Versicherung von ihrem berufsunfähigen Kunden verlangen kann, dass dieser etwa nach einer Umschulung von seiner neuen Berufstätigkeit leben kann. Das erscheint dem Laien zunächst auch gerecht: Wer fit genug ist, um zu arbeiten, braucht kein Geld von der Versicherung. Doch so einfach ist das im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke? In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen. Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen