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Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zu den Kleintieren rechnet man zum Beispiel Ziervögel, Fische, Meerschweinchen, Schildkröten und Hamster. Hunde und Katzen zählt der Bundesgerichtshof nicht mehr zu Kleintieren in diesem Sinne. Will der Mieter Hunde oder Katzen halten, kann die Frage der Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Hierbei sind die Interessen des Vermieters und die des Mieters gegeneinander abzuwägen. Es kommt dann auf ... weiter lesen
Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag der Mieter durch individual-vertragliche Vereinbarung (befristet) auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann. In dem zu entscheidenden Fall hatten die Beklagten durch Vertrag vom 17. Oktober 2001 eine Wohnung gemietet. Nach dem Formularmietvertrag war der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, wobei das Mietverhältnis am 1. Januar 2002 beginnen sollte. In einem handschriftlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Aktuell finden sich in der Presse Meldungen zu einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg, das der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben hatte, weil die Mieter in der Wohnung 18 Katzen gehalten hatten und in der Folge vom Vermieter fristlos gekündigt worden waren. Die Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass es auch im Treppenhaus nach Katzenurin stank. Die Anzahl an in der Wohnung gehaltenen Katzen wurde von den Mietern eingeräumt, allerdings mit dem Hinweis, dass elf der Katzen erst wenige Wochen alt waren. Die Mieter bestritten dagegen die Geruchsbelästigungen. Trotzdem entschied das ... weiter lesen
Zum Schadensersatzanspruch des Vermieters, wenn der Mieter den Schlüssel einer Schließanlage verliert. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5. März 2014 – VIII ZR 205/13). Die Ausgangslage: Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel zur Wohnung zurückzugeben. Häufig ist das nicht möglich, weil der Mieter im Laufe der Mietzeit einen Schlüssel verloren hat oder diesen zumindest nicht mehr finden kann. Handelt es sich um einen einfachen nachzumachenden Schlüssel ist das regelmäßig kein allzu großes Problem. Anders ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute Teil 2: Persönliches Erscheinen und Verhalten vor dem und im Gerichtssaal Anordnung des persönlichen Erscheinens: Möglicherweise ... weiter lesen
Eigenbedarf: Der Vermieter macht sich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig (BGH, Versäumnisurteil vom 13. Juni 2012 – VIII ZR 356/11 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Rasant steigende Mieten in den Innenstadtlagen lassen manchen Vermieter verzweifeln. Im bestehenden Mietverhältnis kann die Miete nur äußerst begrenzt erhöht werden. Der Mietspiegel ist hier oft eine Bremse, die im bestehenden Mietverhältnis nicht umgangen werden kann. Manche Vermieter kommen auf die Idee, die an sich zulässige Eigenbedarfskündigung dazu zu benutzen, ... weiter lesen
Wann darf der Vermieter auch nach Ablauf der Frist nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB über die Betriebskosten abrechnen? Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bislang galt im Wohnungsmietrecht der eigentlich unerschütterliche Grundsatz, dass der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen durfte. Eine Nachforderung, die aufgrund einer nach Ende des dem Abrechnungszeitraum folgenden Jahres den Mieter erreichte (also eine Betriebskostenabrechnung für 2010 nach dem 31.12.2011), war immer unwirksam. Daher die Panik der Hausverwaltungen, die ... weiter lesen
Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter - oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat - und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die fristlose Kündigung für den Fall an, dass erneut die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der ... weiter lesen
• Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald ein Mangel der Mietsache vorliegt. • Ein Mangel liegt vor, wenn der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter nach dem Mietvertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwarten kann. • Wegen bei Mietvertragsbeginn bekannter Mängel ist ein Mietminderungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, dass der Mieter sich das Mietminderungsrecht vorbehalten hat. • Das Mietminderungsrecht kann verwirkt werden, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum die ungeminderte Miete ohne Vorbehalt zahlt. • Der Mieter darf nicht mindern, wenn er den Mangel nicht angezeigt hat und der Vermieter deshalb den Mangel nicht beseitigen ... weiter lesen