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In dem vom BGH entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 28.11.2007, Az. VIII ZR145//07) hatte der Mieter über einen längeren Zeitraum die Miete nicht vollständig gezahlt. Es entstand ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos bzw. fristgerecht das Mietverhältnis und erhob eine Räumungsklage. Der Mieter zahlte die rückständigen Mieten nach. Er berief sich dann darauf, dass die Nachzahlung der rückständigen Mieten die Kündigung unwirksam gemacht habe und ihn zudem der Vermieter auch niemals abgemahnt habe.
Der Bundesgerichtshof hielt letztendlich beide Argumente für nicht durchgreifend. Mit einer vollständigen Nachzahlung der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof geht davon aus das dies jedenfalls in aller Wege selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06). In dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilz befall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litt an Neurodermitis und Asthma und hatte insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthmaanfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die firstlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, bzw. erfolgloses abmahnen wirksam es geht nur in dem ... weiter lesen
Kettenrauchen in der Mietwohnung: Auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 37/07) gehört auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung zum normalen Mietgebrauch. Wenn hierdurch die Wände und Türen in den Zimmern vergilben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz fordern. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob dies auch in solchen Fällen gilt, wo die Spuren des Rauchens schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (zweimaliges Weißen der Wände und Streichen der Türen) beseitigt werden können.
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Gibt es Ausnahmen, in denen bei Baulärm die Miete nicht gemindert ist? Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und ... weiter lesen
Ein Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann gemäß § 575 BGB nur geschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf geltend machen will oder die Räume so umbauen oder auch beseitigen möchte, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde. Dies muss der Vermieter dem Mieter zudem bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, anderenfalls liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit der Frist des § 573 c BGB, also spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats, gekündigt werden kann.
Eine solche unwirksame Zeitmietvereinbarung kann jedoch unter bestimmten Umständen als beidseitiger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In der Praxis kommt es vor, dass der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnung geltend macht, aber nach Auszug des Mieters doch nicht in die Wohnung einzieht. In einem solchen Fall kann ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegen, der den Vermieter grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber seinem alten Mieter verpflichtet. Das kann teuer werden: Der zwischenzeitlich ausgezogene Mieter hat wegen der Eigenbedarfskündigung üblicher Weise finanzielle Nachteile. Zu Umzugskosten und Lagerkosten kommt oft ein immer wiederkehrender Schaden einer höheren Miete hinzu – besonders hoch ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter fristlos und gleichzeitig fristgemäß kündigen. Mit einer nachträglichen Zahlung der Miete (Schonfristzahlung) kann der Mieter nur die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. In jedem Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam bleibt. Das Landgericht Berlin hatte Anfang 2011 über einen Fall zu entscheiden (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.4.2011, Aktenzeichen: 67 S 502/10), in dem ein Mieter durch unberechtigte ... weiter lesen
Mängel der Mietsache: Darf der Mieter vorhandene Mängel in den Mieträumen einfach selbst beseitigen und kann er anschließend vom Vermieter hierfür Kostenerstattung verlangen?
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH, Urteil vom 16.1.2009, Az. VIII ZR 222/06) daran erinnert, dass einem solchen Anspruch auf Kostenersatz eine vorherige Abmahnung des Mieters an den Vermieter vorausgehen muss. Der Mieter muss dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Etwas anders gilt nur dann, wenn es sich um eine Notmaßnahme handelt. Wenn zum Beispiel aus einem defekten Wasserrohr Wasser in die Wohnung dringt, kann der Mieter einen Handwerker mit der Schließung des ... weiter lesen
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Fachanwaltstipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom ... weiter lesen
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfehlen sich im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz.
Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn der Mieter bei Anmietung einziger Anbieter einer bestimmten Leistung in einem größeren Objekt ist.
Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz kann im Gewerberaummietvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der ... weiter lesen
Haben die Parteien dies vereinbart, kann sich der Mieter seine Renovierungsarbeiten vom Vermieter bezahlen lassen - Urteil des BGH vom 03.12.2014, VIII ZR 224/13
Insbesondere bei preisgebundenem Wohnraum verpflichten sich Vermieter manchmal, die Kosten notwendiger Renovierungsarbeiten während der Mietzeit zu tragen. Erlaubt es der Mietvertrag sodann den Mietern, die Arbeiten selbst auszuführen, können diese Kosten für fachgerechte Leistungen ausgehend von den höheren Kosten für Malerarbeiten verlangen, auch wenn der Vermieter selbst renovieren möchte.
Der Fall mit den Renovierungsarbeiten
In dem Mietvertrag aus dem Jahr 1990 über die preisgebundene Wohnung wurde ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.07.2017 - 67 S 111/17 .
Die Kaution dient dem Vermieter in erster Linie als Sicherheit für Ansprüche gegen den Mieter, z. B. wegen Beschädigung der Mietsache oder ausbleibender Mietzahlung. Immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten ist die Frage, wann der Vermieter sich der Kaution tatsächlich bedienen darf, um sie mit seinen Forderungen zu verrechnen. Kommt es nach dem Ende des Mietverhältnisses zum Streit mit dem Mieter, ist so mancher Vermieter hier vorschnell unterwegs.
LG Berlin zur Verwendung der Mietkaution: In einem aktuellen Urteil hat sich das ... weiter lesen