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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Am 1.6.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese erhoffte Wirkung konnte bisher aber so gut wie gar nicht erzielt werden. In der folgenden Serie geht es um die Gründe dafür und mögliche Lösungsansätze.
Versprechen des Gesetzgebers waren unsinnig
Ich bin der Ansicht, dass sich das Problem der steigenden Mieten aufgrund der starken Nachfrage in Ballungszentren nur durch Wohnungsbau, also in dem man das Angebot verstärkt, lösen lässt. Deshalb bin ich auch kein Anhänger der ... weiter lesen
In manch einer Dachwohnung staut sich im Sommer die Hitze und macht den Aufenthalt zur Qual. Gerade in ungedämmten Altbauten kann es unerträglich werden, hier herrschen teilweise tropische Temperaturen. Mieter solcher Räume müssen diese Zustände nicht einfach hinnehmen, sie können aufgrund unerträglicher Hitze kündigen oder die Miete mindern.
Das geht aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervor, der Verfassungsgerichtshof Berlin hob eine Entscheidung des Landgerichts auf, das eine fristlose Kündigung einer Mieterin ablehnte, deren Dachgeschosswohnung sich im Sommer auf bis zu 46 Grad erhitzte. Die Betroffene klagte über geschmolzene Kerzen eingegangene ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Verschiedene Beiträge mit Hinweisen zum Thema Mietminderung für Mieter hast du ja schon gemacht. Jetzt soll es einmal um die andere Sichtweise gehen, also die Frage, wie Vermieter im Fall der Minderung durch den Mieter vorgehen sollten.
Fachanwalt Bredereck: Da würde ich zunächst schon bei der Mängelanzeige des Mieters ansetzen. Informiert der Mieter den Vermieter über einen Mangel, sollte letzterer auch aktiv werden und jemanden mit der Begutachtung und dann ggf. der Instandsetzung beauftragen. Ich wundere mich hier in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2015 – XII ZR 65/14 .
Ausgangslage:
Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Wann aber ist ein solcher nicht unerheblicher Teil der Miete erreicht, der zur Kündigung berechtigt? Ist dafür bereits ein Rückstand in Höhe von einer Mietzahlung oder gar noch weniger ausreichend?
Urteil:
Der BGH stellt zunächst ... weiter lesen
Die vollständige Nachzahlung der Mietrückstände bewirkt nur eine Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, nicht automatisch auch einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2014 – 65 S 366/13 –, juris).
Die Ausgangslage:
Wird einem Mieter wegen Zahlungsrückstands fristlos gekündigt, kann er die Wirkung der fristlosen Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses) dadurch beseitigen, dass er innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage alle ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze:
1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf - in angemessenem Umfang - die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten.
2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell - unter Erlaubnisvorbehalt - untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis benötigt.
3. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur das ... weiter lesen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die der Mieter stets dulden muss, sind nur solche Maßnahmen, die der Herstellung des vom Vermieter geschuldeten Zustandes dienen. • Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter nur dulden, wenn der Vermieter die Maßnahmen, deren Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung drei Monate zuvor schriftlich mitgeteilt hat. • Der Mieter kann der Modernisierung wiedersprechen, wenn sie für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt. • Wird durch die Modernisierungsmaßnahmen nur ein allgemein üblicher Zustand geschaffen, ist die nach der Modernisierung zu erwartende Miethöhe keine Härte, auf die sich der Mieter ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer jüngeren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2009, Az. 10 O 2/09) bestätigt, dass im Gewerberaummietrecht die Höhe der Kaution grundsätzlich nicht beschränkt ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Vereinbarung als sittenwidrig anzusehen ist. Das ist aber nicht automatisch dann der Fall, wenn die im Wohnungsmietrecht zulässige Obergrenze deutlich überschritten wird. Im Wohnungsmietrecht darf die Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Absatz 1 BGB maximal das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete (ohne Pauschale bzw. Vorauszahlungen auf Betriebskosten) betragen. Bei der Geschäftsraummiete kann ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Wollen Unternehmen wegen coronabedingter Umsatzeinbußen die Miete für ihre Geschäftsräume kürzen oder gar aussetzen, müssen sie die Unzumutbarkeit der Zahlungen genau begründen. So muss nicht nur die Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs oder die allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden, sondern auch, ob und in welcher Höhe staatliche Hilfeleistungen gezahlt wurden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 17. März 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 U 138/21). Ohne diese Angaben scheide eine Anpassung der Miete aus.
Im konkreten Fall ging es um einen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm gegenüber aus dem Mietverhältnis keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen könne. Nach Ende der Abrechnungsperiode wollte der Mieter die vollständige Kaution zurückhaben. Der Vermieter zog Forderungen aus der ... weiter lesen
Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht: Bei vereinbarter Quadratmetermiete wird nur die Mietzahlung für die tatsächliche Fläche geschuldet. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, OLG Dresden, Beschluss vom 01. Juli 2014 – 5 U 1890/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Weicht die tatsächliche Fläche des Mietobjekts von der vertraglich vereinbarten ab, kann der Mieter ab einer Abweichung von 10 % oder mehr die Miete anteilig mindern. Beispiel: im Mietvertrag ist die Größe des Objekts mit 100 m² vereinbart, die tatsächliche Größe beträgt 80 ... weiter lesen