MIETRECHT
Monatelanger Auszug wegen Wohnungsmodernisierung unzumutbar
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Berlin (jur). Für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen Mieter nicht monatelang ihre Wohnung verlassen. Dies würde eine Härte bedeuten, die dem Mieter nicht zumutbar ist, wie das Landgericht Berlin in einem am Freitag, 22. Apr. 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 65 S 301/15).
Im Streitfall plante der Vermieter eine umfassende Sanierung und Modernisierung einer 166 Quadratmeter großen Wohnung. Die Fernwärmestation sollte ebenso erneuert werden wie Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen. Bad und Küche sollten umgebaut und neu gefliest werden. Außen waren zusätzliche Balkone geplant; bei einer Erneuerung der Fassade sollte teilweise auch eine Wärmedämmung angebracht werden.
Insgesamt sollten die Bauarbeiten zwölf Monate dauern – und der Mieter seine Wohnung für mehrere Monate verlassen. Der stimmte der Maßnahme freilich nicht zu.
Zu Recht, wie nun das Landgericht Berlin mit Urteil vom 17. Februar 2016 entschied. Der geplante Umbau führe „zu einer gravierenden und nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Mieters“. Er solle nicht nur einige Zimmer für einige Wochen räumen, sondern monatelang gleich die ganze Wohnung. Diese habe als privater Rückzugsbereich aber regelmäßig eine hohe Bedeutung für die Mieter. Weder die Belange des Vermieters noch Gründe des Klimaschutzes durch eventuelle Einsparung von Energie könnten diese Härte rechtfertigen.
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