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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Wir empfehlen zur Vermeidung von Streitigkeiten im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. • Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der Eigenheit des Objektes (z.B. bei Einkaufszentren) kann sich ergeben, dass ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz nicht besteht. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz besteht nur in Bezug auf Hauptartikel. Bei Nebenartikeln hat der Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Wenn Vermieter ihre Wohnung vermieten, wollen sie naturgemäß eine ganze Reihe von Informationen über ihren potenziellen neuen Mieter einholen und haben daran in vielerlei Hinsicht auch ein berechtigtes Interesse. Die politische Überzeugung des Mieters bzw. dessen Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Nun hat aber das Amtsgericht Göttingen in einem aktuellen Urteil, das sicherlich für Diskussionen sorgen wird, entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wenn er ... weiter lesen
Kündigung wegen Eigenbedarf zum Zwecke der beruflichen Nutzung unter Umständen zulässig. Bundesgerichtshof: Das gilt sogar dann, wenn die Wohnung ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden soll (BGH, Versäumnisurteil vom 26. September 2012 – VIII ZR 330/11 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Mietrecht, Berlin und Essen
Ausgangslage:
§ 573 BGB regelt die Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf. Nach dem Wortlaut geht die Vorschrift von einer Nutzungsabsicht als Wohnung aus.
§ 573 BGB
…
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des ... weiter lesen
a. Begriffe
Im deutschen Mietrecht herrscht eine teilweise unterschiedliche Handhabung im Hinblick auf die Bezeichnungen der Miete und ihrer Bestandteile. Hier ist bei den einzelnen Begrifflichkeiten Vorsicht geboten. Missverständnisse über die Bedeutung von Bezeichnungen wie Nettomiete, Bruttomiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete usw. sind vorprogrammiert. Es sollte daher immer im Einzelnen ausgeführt werden, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret gemeint ist.
b. Mietstruktur
Ohne ausreichende Vereinbarung geht das deutsche Mietrecht regelmäßig von einer sogenannten Bruttowarmmiete aus. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Vermieter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten trägt.
In ... weiter lesen
Vermieter müssen eine Kündigung wegen Eigenbedarf immer glaubhaft begründen. Betroffene Mieter können sich unter Umständen erfolgreich gegen die Eigenbedarfskündigung wehren, wenn sie begründete Zweifel am Vorhaben des Vermieters hegen. Das Amtsgericht Köln(Az.: 209 C 473/09) entschied in einem aktuellen Urteil zu Gunsten einer gekündigten Mietpartei. Ihr Vermieter hatte nach 40 Jahren das Mietverhältnis mit dem Verweis auf Eigenbedarf gekündigt. Begründung: Nach dem Auszug seiner Lebensgefährtin und seines Sohnes, sei ihm seine Wohnung im selben Haus zu groß geworden. Ferner falle es ihm zunehmend schwerer die Treppen bis in den 5. Stock zu steigen. Die ... weiter lesen
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun?
Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren.
Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen?
Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Zu den Mieterhöhungen in Berlin. Warum es sich mitunter lohnen kann, ein Mieterhöhungsverlangen unbeantwortet zu lassen und ein Gericht über den Umfang der Mieterhöhung entscheiden zu lassen. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin
Viele Berliner erhalten zurzeit Post von Ihren Vermietern. In einem Mieterhöhungsverlangen wird der Mieter aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten seine Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären, sonst – so fahren die oft bereits von einer Anwaltskanzlei versandten Schreiben fort – werde die Mieterhöhung vor Gericht durchgesetzt.
Der Mieter sollte folgendes wissen: Nicht alle Mieterhöhungsverlangen sind ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Vermieter im Falle der Wohnraummiete nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches Interesse liegt unter anderem dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Hierbei handelt es sich dann um die sog. Eigenbedarfskündigung. Mit Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 330/11) äußerte sich der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Mieter können ihre Wohnung wegen Schimmel nur unter hohen Anforderungen fristlos kündigen. Sie müssen nachweisen, dass der Schimmel „in höchstem Maße“ gesundheitsschädigend ist, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 6. Juni 2013 (Az.: I-10 U 26/13). Häufig lässt sich dies nur durch ein Gutachten klären.
Im Streitfall hatte der Mieter fristlos gekündigt und danach keine Miete mehr gezahlt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt und den Mieter zur Nachzahlung von sechs Monatsmieten verurteilt, ... weiter lesen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Vermieter einer Altbauwohnung bei der Aufstockung seines Hauses um ein weiteres Wohngeschoß verpflichtet ist, eine Trittschalldämmung einzubauen, die den im Zeitpunkt der Aufstockung hierfür geltenden technischen Anforderungen entspricht.
Die von den Klägern des zugrundeliegenden Rechtsstreits seit 1987 bewohnte Mietwohnung ist im dritten Obergeschoß eines vor dem Jahr 1918 errichteten Wohnhauses gelegen. Das darüber befindliche, ursprünglich nicht ausgebaute Dachgeschoß wurde zunächst als Abstellraum genutzt. Im Jahre 2001 ließ die Vermieterin den Dachboden abtragen und an seiner Stelle eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2016 – 8 U 10/15.
Vorsicht bei Mietminderung im Gewerberaummietrecht
Im Gewerberaummietrecht sollte man als Mieter grundsätzlich sehr vorsichtig mit einer Minderung sein. Häufig ist nämlich das Minderungsrecht im Mietvertrag durch entsprechende Klauseln stark eingeschränkt. Vom Mieter wird demnach oftmals verlangt, die volle Miete unter Vorbehalt weiter zu zahlen und zunächst gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welcher Höhe ein Recht zur Minderung besteht. Das gilt ... weiter lesen