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Nachfolgend finden Sie Mietrecht Ratgeber aus Wuppertal
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13 Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieter unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen. Das Urteil des AG München zur Markise ... weiter lesen
Vermieter bieten Mietern meist eine Versorgung mit Kabelfernsehen oder aber den Fernsehempfang über eine zentrale Satellitenanlage an. Sie möchten so vermeiden, dass jeder Mieter seine eigene Parabolantenne montiert. Um ehrlich zu sein, sieht es auch nicht schön aus, wenn an einem Gebäude etliche Satellitenschüsseln angebracht sind. Daher kann man grundsätzlich verstehen, dass der Vermieter optische Ansprüche an sein durch das Grundgesetz geschütztes Eigentum stellt. Hiermit kollidiert das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht des Mieters, sich aus den Medien, insbesondere also Radio und Fernsehen, über die Geschehnisse in der Welt zu informieren. Für den ... weiter lesen
Üblicherweise ist vereinbart, dass der Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. leistet und der Vermieter nach Ablauf des Jahres dann eine Abrechnung erteilt. Bei gestiegenen Kosten und notwendiger Nachzahlung des Mieters ist der Vermieter dann gemäß § 560 Abs. 4 BGB berechtigt, die Vorauszahlungen der Höhe nach anzupassen. Bislang genügte dem BGH für eine solche Erhöhung der Vorauszahlungen eine lediglich formell korrekte Abrechnung, die aber nicht unbedingt inhaltlich richtig sein musste. Formell in Ordnung ist eine Abrechnung bereits, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind, die zugrunde gelegten Umlageschlüssel ... weiter lesen
Quotenabgeltungsklauseln und Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen möglicherweise unwirksam – Beschluss des BGH vom 22.01.2014, VIII ZR 143/06 Es ist schon oft vorgekommen – der BGH fällt eine Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung ändert, und etliche Klauseln in Mietverträgen sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Dies könnte in Bezug auf Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter sowie sog. Quotenabgeltungsklauseln bald wieder geschehen, wie einem aktuellen Hinweisbeschluss des BGH zu entnehmen ist. Gesetz regelt keine ... weiter lesen
Viele Mieter möchten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Positionen anhand der Belege überprüfen und fordern diese daher in Kopie bei ihrem Vermieter an. Die Vermieter sind oft entgegenkommend und überlassen diese gegen Erstattung der Kopierkosten. Hierzu sind sie aber im Normalfall nicht verpflichtet. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 13.04.2010, AZ VIII ZR 80/09 nochmals bestätigt. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, darf der Vermieter den Mieter nämlich darauf verweisen, die Belege in seinen Räumen einzusehen. Eine Ausnahme ist nur gegeben, wenn dies für den Mieter unzumutbar ist. Dies war in dem entschiedenen Fall so gewesen, weil die Mieterin, eine ... weiter lesen
Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Abrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs. 4 BGB. Der BGH hat die Rechte der Mieter in solchen Fällen bereits in seinem Urteil vom 15.05.2012, VIII ZR 245/11 gestärkt, indem er feststellte, dass diese nur dann höhere Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zahlen müssen, wenn die vom Vermieter erstellte Abrechnung inhaltlich richtig ist. Jetzt ging er sogar noch einen Schritt weiter und gestattete es den Mietern, die falsche Nebenkostenabrechnung des ... weiter lesen
Oft kommen Mieter zu mir, deren im Keller eingelagertes Hab und Gut wie z.B. Schuhe und Taschen verschimmelt ist. Sie fragen mich, ob sie vom Vermieter Schadenersatz verlangen und die Miete mindern können. Die unbefriedigende Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Ausschlaggebend ist hier die Frage, wie alt das Gebäude ist und welche Erwartungen der Mieter folglich an die Trockenheit haben durfte. Bei Altbauten muss damit gerechnet werden, dass die Kellerwände durchfeuchtet sind, da früher oft gegen die blanke Erde gemauert oder betoniert, also keine Schutzschicht wie z.B. Bitumen aufgebracht wurde. In solchen Fällen darf der Mieter nicht erwarten, dass er im Keller ... weiter lesen
Unter Mietern und auch Vermietern ist bekannt, dass viele Klauseln aus älteren Standardmietverträgen, wonach die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen, unwirksam sind. Manchmal fällt es den Mietern aber auch erst nach durchgeführter Renovierung oder dem Bezahlen einer Abstandssumme auf, dass sie eine Leistung erbracht haben, zu der sie nicht verpflichtet waren. In diesen Fällen empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Denn die Rechtsprechung wendet die kurze Frist des § 548 Abs. 2 BGB auf solche Ansprüche an, so dass etwaige Aufwendungsersatz- oder Rückzahlungsansprüche bereits in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses verjähren, so der ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca."-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu. Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca." angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist auch kein Kulanzabzug wegen der „ca."-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die ... weiter lesen
Haben die Parteien dies vereinbart, kann sich der Mieter seine Renovierungsarbeiten vom Vermieter bezahlen lassen - Urteil des BGH vom 03.12.2014, VIII ZR 224/13 Insbesondere bei preisgebundenem Wohnraum verpflichten sich Vermieter manchmal, die Kosten notwendiger Renovierungsarbeiten während der Mietzeit zu tragen. Erlaubt es der Mietvertrag sodann den Mietern, die Arbeiten selbst auszuführen, können diese Kosten für fachgerechte Leistungen ausgehend von den höheren Kosten für Malerarbeiten verlangen, auch wenn der Vermieter selbst renovieren möchte. Der Fall mit den Renovierungsarbeiten In dem Mietvertrag aus dem Jahr 1990 über die preisgebundene Wohnung wurde ... weiter lesen
Viele Vermieter mit säumigen Mietern stecken in einem Dilemma: Da die Mieter nicht zahlen und vielleicht auch trotz erhaltener Kündigung nicht ausziehen, entstehen jeden Monat weitere Ansprüche auf Miete oder – bei gekündigtem Mietverhältnis – Nutzungsentschädigung, die der Vermieter jeden Monat erneut einklagen müsste. Abhilfe schafft hier § 259 ZPO, wonach eine Klage auf zukünftige Leistung erhoben werden kann, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird. Die Voraussetzungen hierfür hat der BGH in seinem Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 146/10, weiter konkretisiert: Die Besorgnis, dass der ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2010, AZ VIII ZR 306/09 klargestellt. In dem streitigen Mietvertrag hieß es: „Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen ... weiter lesen