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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Jeck hat mit Urteil vom 11.11.2019 zum Aktenzeichen 11 Ca 11/18 entschieden, dass ein Karnevalsverein einem männlichen Tanzmariechen eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen muss. Tanzmariechen findet man heute in nahezu jedem Karnevals-, Faschings- und Fastnachtsverein in Deutschland, Österreich, Belgien und Holland. Sie treten einzeln, paarweise mit Tanzoffizieren oder zu mehreren in Tanzgarden auf, oft zu Marsch- oder Polkamusik, mittlerweile auch zu modernerer, an traditionelle Musik angelehnter Musik. Das Tanzmariechen ist eine auf die früheren Marketenderinnen zurückgehende traditionelle Figur im Karneval und kam zunächst nur im Rheinland vor. Als ... weiter lesen
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist eine Übertragung nicht genommenen Urlaubs in das Folgejahr zulässig, soweit der Urlaub dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr ist eine gesetzliche Folge und steht unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr den Urlaub entweder aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht nehmen konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund kann nur eine Erkrankung des Arbeitnehmers sein. Allein der Wunsch des Arbeitnehmers, nicht im Urlaubsjahr Urlaub zu nehmen, ... weiter lesen
Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit verschwiegen, gekündigt und mit Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Eine vorläufige Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Dem Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg war laut Pressemeldung der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 8.2.2017 vom Land Brandenburg fristlos gekündigt worden, weil er seine frühere Stasitätigkeit als „inoffizieller Mitarbeiter“ gleich zweimal verschwiegen haben soll. Das erste Mal 1991 und dann erneut im Oktober 2016. Für Anstellungen von Behördenleitern an aufwärts ... weiter lesen
Ein Urteil des LAG Hamm vom 27.01.2022 ( 5 Sa 1030/21 ) beschäftigt sich mit dem Problem, ob Urlaub nachzugewähren oder dem Urlaubskonto gutzuschreiben ist, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs in staatlich angeordnete Quarantäne muss. Der vom LAG Hamm entschiedene Fall: Ein Arbeitnehmer wurde während seines Ende 2020 stattfindenden Urlaubs unter Quarantäne gestellt, weil er mit einem bestätigten COVID-19-Fall in Kontakt gekommen war. Dieser Arbeitnehmer verlangte nun von seinem Arbeitgeber die Gutschrift der von der Quarantäne betroffenen Urlaubstage . Diese Maßnahme habe dem Erholungszweck des Urlaubs entgegen gestanden. Die Situation ... weiter lesen
Zu den Rechten von Arbeitnehmern bei einer Erkrankung im Urlaub ein Artikel von Philipp Modrach , wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. In der Sommerzeit und speziell wenn Ferien anstehen, greifen Arbeitnehmer gerne auf ein paar Urlaubstage zurück, um mit der Familie im sonnigen Ausland, der hiesigen Ostsee oder einfach zuhause im Garten oder auf dem Balkon etwas Zeit zu verbringen. Doch frei von der Gefahr einer plötzlichen Krankheit sind Arbeitnehmer nie. Was ist für im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer zu beachten? Wichtig: Handelt man schnell genug, sind Tage der Krankheit im Urlaub nicht unbedingt verschenkt. Grundsätzlich hat der ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Anwendbarkeit des KSchG auf eine Konzernholding mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern? Der Kläger war seit 1. März 2000 bei der Beklagten als Vorstandsassistent beschäftigt. Die Beklagte ist als Holding an mehreren Tochtergesellschaften (Autohäusern in Deutschland und Frankreich) beteiligt. Im Gesamtkonzern waren knapp 300 Mitarbeiter, bei der Beklagten selbst nach ihren Angaben nur fünf Mitarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. September 2000 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31. Dezember 2000 wegen Schlechtleistung. Mit seiner Kündigungsschutzklage begehrt der Kläger die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Er macht vor allem ... weiter lesen
Fraglich ist ein Anspruch auf Entschädigung aus § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft. Ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG müsste begründet sein. Zunächst müsste der persönliche Anwendungsbereich des AGG eröffnet sein. Arbeitnehmer : Dies ist bei einer Beschäftigten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG der Fall. Bewerber: Dies ist bei einem Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AGG der Fall. Auch die weitere Voraussetzung liegt vor, da ein Arbeitgeber iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Frage nach der korrekten Reihenfolge Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 05.03.2020 zum Aktenzeichen 5 TaBV 9/19 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes möglich ist, wenn dieser unerwünscht pornografische Videos über den Messenger-Dienst (WhatsApp) an eine Arbeitskollegin sendet. Die Arbeitgeberin stellt verschiedene Kartoffelprodukte her und beschäftigt in S. etwas mehr als 200 Arbeitnehmer . Der im Februar 1971 geborene Arbeitnehmer nahm am 01.08.1996 bei der Arbeitgeberin eine Beschäftigung als Anlagen- und Mischerfahrer auf. Die betroffene Arbeitskollegin, Frau G., geboren im Juli 1961 und somit rund 10 Jahre älter als der Arbeitnehmer , ... weiter lesen