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Experten-Ratgeber
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Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07). In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nachts einen unbeleuchteten, schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten auf einen neben der Fahrbahn verlaufenen Fuß- und Radgehweg aufstellt, verletzt die Verkehrssicherungspflicht und haftet für den daraus entstehenden Unfall. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09. November 2001 (AZ 9 U 252/98), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Allerdings gelte auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot. Daher treffe den Radfahrer ein Mitverschulden, welches seine Einsprüche um ein Drittel vermindert. Im vorliegenden Fall stürze die Klägerin mit ihrem Fahrrad gegen ein - auf dem Fuß- und Radweg neben der Straße eingesetzten - unbeleuchteten, rot-weiß lackierten Sperrpfosten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. ... weiter lesen
Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und – nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte – bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Auf dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vier Motorradfahrer hatten einen Pulk gebildet und waren in versetzter Formation über eine Bundesstraße gefahren. Dabei überschritten sie die vorgeschriebene Höchst?geschwindigkeit erheblich. Als eines der Fahrzeuge plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer bei dem ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen. Die Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der permanenten Videoüberwachung). Angebracht in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das ... weiter lesen
Nürnberg-Fürth/Berlin (DAV). Kollidiert ein Radfahrer wegen eines geplatzten Reifens mit einem unerlaubt auf dem Gehweg abgestellten Motorroller, muss der Halter des Rollers nicht haften. Über dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juli 2007 (AZ: 8 O 2722/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Radfahrer fuhr auf einem Radweg, als der Vorderreifen des Rades platzte. Der Fahrer schlingerte, kam vom Radweg ab und prallte gegen eine Straßenlaterne. Nach seiner Aussage hatte er dem auf dem Gehweg geparkten Motorroller ausweichen wollen und ihn dabei geschrammt. Die Klage des Radfahrers auf Schmerzensgeld und Ersatz des Schadens wies das Gericht zurück. In der Tat gehe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Daher sollte man an solchen Stellen das Tempo reduzieren und bremsbereit sein. Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und die hinterbliebene Familie verlangte von dem Unglücksfahrer und dessen Versicherung Schadensersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu dem Ergebnis, dem Fahrer sei kein Verschuldensvorwurf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straße abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (AZ.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Er war einem Reh ausgewichen, das auf die Fahrbahn gesprungen war. Dabei hatte er die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Obwohl an dem Auto ein Totalschaden entstand, ersetzte die Versicherung nur den Glasschaden. Der Autofahrer wollte gerichtlich ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen