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Experten-Ratgeber
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Jena/Berlin (DAV). Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 20. März 2009 (AZ: 4 U 155/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer eines Leihwagens bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die durch die spätere Beklagte zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Eigentümerin des Wagens machte geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert gewesen sei, zum anderen eine nur mangelhafte Beleuchtung an der Sperrschranke angebracht gewesen sei. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine ausdrückliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten gibt es nicht. Wer aber bei Schnee und Straßenglätte mit seinem Auto und ?unpassender? Bereifung ins Rutschen gerät und dadurch einen Unfall erleidet, sollte von seinem Vollkaskoversicherer keine Leistungen erwarten. ?Nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei einem Unfall wegen falscher Bereifung?, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Meixner, Hamburg, von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Sommerreifen bei Schneefall stellen zudem eine grobe Fahrlässigkeit dar, und der Vollkaskoversicherer kann völlig zu Recht die Leistung verweigern oder zumindest erheblich einschränken.? Dies bestätigt auch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straße abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (AZ.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Er war einem Reh ausgewichen, das auf die Fahrbahn gesprungen war. Dabei hatte er die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Obwohl an dem Auto ein Totalschaden entstand, ersetzte die Versicherung nur den Glasschaden. Der Autofahrer wollte gerichtlich ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die ?Betriebsgefahr? des Wagens ist größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern vorschriftswidrig verhalten. Auf das bereits am 01. Dezember 2004 ergangene Urteil des Landgerichts Koblenz vom (AZ: 12 S 159/04) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein vierzehnjähriger Radfahrer überquerte eine Straßenkreuzung und missachtete dabei die Vorfahrt eines Autofahrers. Der Autofahrer, der schon einem anderen Fahrrad, das kurz zuvor den gleichen Weg nahm, ausgewichen war, setzte die Fahrt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versicherungen müssen ein Unfallauto auch begutachten können. Wenn es noch vor der Schadensanzeige repariert wird, verspielt man seinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer verstößt damit gegen das Aufklärungsinteresse der Kfz-Kaskoversicherung. Bei einem beschädigten Fahrzeug soll man daher nicht eigenmächtig reparieren, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 12. Dezember 2014 (AZ: 6 U 122/14). Der Mann forderte von seiner Vollkaskoversicherung, einen Schaden an seinem Auto ersetzt zu bekommen. Er ließ das Fahrzeug direkt reparieren, noch bevor er die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Randstreifen der Straßen werden im Sommer regelmäßig geschnitten. Bei einem Unfall wegen Verschmutzung der Straße durch Grünschnitt oder abgemähtem Gras haben Autofahrer jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem Urteil der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. April 2005 (Az.: 15 U 132/04) hervor. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin auf feuchtem Gras mit ihrem Wagen ins Schleudern gekommen und gegen einen Baum geprallt. Sie verklagte anschließend das Land, weil es ihrer Ansicht nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die "fahrende" Grünschnittkolonne, die den Randstreifen mähte, hat die Straße verunreinigt und nicht genügend vor der ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
HERBORN (DAV). Wenn ein Autofahrer vor einer Einmündung den Blinker setzt und abbremst, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass er tatsächlich abbiegt. Fährt der Betreffende dennoch weiter und verursacht einen Unfall, trifft ihn die alleinige Haftung. So entschied das Amtsgericht Herborn in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. In dem Fall hatte die Beklagte einen anderen Fahrer durch ein klassisches Täuschungsmanöver in die Irre geführt: Sie hatte rechts geblinkt, fast abgestoppt - und war dann doch plötzlich weiter gefahren, weil sie sich in der Straße vertan hatte. Dies führte im Kreuzungsbereich zur Kollision, weil der in ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -). Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille. Das Gerichtsverfahren fand erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt statt. In diesen 15 Monaten hatte der betroffene Autofahrer ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen. Das Gericht ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Ein Versicherungsunternehmen muss seine Kunden - vor allem auf deren Nachfrage - über den Umfang des Versicherungsschutzes und über mögliche Haftungsausschlüsse genau informieren. Erfüllt es diese Verpflichtung nicht, haftet es trotz eines eventuellen Ausschlusses für entstandene Schäden, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, ging es um die Fahrt eines Versicherungsnehmers in den asiatischen Teil der Türkei. Der Mann hatte sich zuvor ausdrücklich bei seinem Versicherungsagenten über den Schutz für Fahrten in diese Region erkundigt. Die Antwort lautete, der asiatische Teil der Türkei sei mitversichert. Außerdem ... weiter lesen