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Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur ... weiter lesen
Dresden (DAV). Ist ein Fahrlehrer bei einer Fahrschulfahrt betrunken, so wird er nur bestraft, wenn der Fahrschüler das Auto nicht selbstständig steuern kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Dezember 2005 (AZ.: 3 Ss 588/05) hervor. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schildert den Fall, in dem ein Fahrlehrer bei einer Überlandfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille aufwies. Die Fahrschülerin, die schon 20 Fahrstunden Fahrpraxis hatte, absolvierte die Fahrt beanstandungsfrei. Der Fahrlehrer wies sie nur darauf hin, nicht zu weit rechts zu fahren. Das Amtsgericht hatte den Fahrlehrer als Vorinstanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs abzulehnen sind, entschied das Amtsgerichtgicht Kehlheim am 14. November 2001 (AZ 3 C 0620/01), das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, den sie ansonsten in vollem Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin, als großes Unternehmen, auch ohne Hinzuziehung ... weiter lesen
Entzug der Fahrerlaubnis – Verkürzung der Sperrfrist Bei gröberen Verkehrsverstößen kann ein Fahrverbot oder aber gar der Entzug derFahrerlaubnis (oftmals fälschlicherweise als Führerscheinentzug bezeichnet) drohen. Steht eine Verkehrsstraftat im Raum (Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt u.a.) kann das Strafgericht dem Betroffenen neben einer Geld- oder Haftstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist geregelt in den §§ 69 ff. StGB. Ziel dieser Maßnahme ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Straßenverkehr auszuschließen. Ungeeignetheit liegt bei dem vor, der aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder charakterlichen Voraussetzungen nicht in der Lage ... weiter lesen
STUTTGART (DAV). Auch die Nutzung von innerstädtischen Behindertenparkplätzen darf durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zeitlich eingeschränkt werden. Dies verstößt nicht gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Das entsprechende Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Der VGH verwies auf die Vielzahl denkbarer Anordnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte - so nach Dauer, nach Fahrzeugarten, zu Gunsten von Anwohnern oder von bestimmten Arten der Behinderung. Daraus ergebe sich, dass eine Parkmöglichkeit ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wenn nach einem nächtlichen Bagatell-Unfall der Geschädigte und die eigene Versicherung sofort am nächsten Morgen informiert werden, liegt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall entschieden, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein Autofahrer war nachts gegen 02.30 Uhr in einem Gewerbegebiet von der Straße abgekommen und hatte eine städtische Grünanlage beschädigt mit einem Schaden von weniger als 600 EURO. Der Mann rief über Handy seine Frau an, die ihn etwa eine halbe Stunde nach dem Unfall abholte. Der Unfallwagen blieb an Ort und Stelle stehen. Sofort am Morgen, zu Beginn der ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte. Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen
Dies musste jetzt ein 24jähriger Student aus dem südbadischen Raum erfahren, der im Januar 2003 um 5.00 morgens die BAB A 5 auf der Gemarkung Heidelberg in Fahrtrichtung Karlsruhe mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h befahren hatte und dort in eine Verkehrskontrolle geriet. Dabei hatte er die zwischen den Ausfahrten Heidelberg-Mitte und Heidelberg-Schwetzingen auf-grund Lärmschutzes vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den Betroffenen daraufhin auf seinen Einspruch gegen den zuvor ergangenen Bußgeldbescheid im Dezember 2003 wegen fahrlässiger Geschwindigkeits-überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu der im Bußgeldkatalog als Regelbuße ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006). Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto Versicherungsschutz in ganz Europa und in Anliegerstaaten des Mittelmeers. Folglich hat sie sämtliche Schäden auszugleichen, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in einem dieser Länder verursacht und verschuldet. Hält man sich mit einem deutschen Auto außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, sollte man sich entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft. Während die Haftpflichtversicherung dafür sorgt, dass Schäden, die Versicherungsnehmer verursachen, gegenüber dem Geschädigten reguliert werden, dient die Kaskoversicherung dem Ausgleich ... weiter lesen