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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall (Urt. v. 17.05.2011, Az. 12 U 445/11) habe der Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Invaliditäts-Zusatzversicherung geltend gemacht, woraufhin das Versicherungsunternehmen zulässigerweise den Versicherungsnehmer auf einen Beruf mit ähnlicher Ausbildung verwiesen habe, da dies im Versicherungsvertragswerk so geregelt sei. Der Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit müsse gerade nicht der ursprünglichen beruflichen Ausbildung entsprechen, da – so die Richter – ein ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Der „Außenversicherungsschutz“ einer Hausratversicherung bezieht sich nicht auf Sachen, die sich gewöhnlich in einer Zweitwohnung befinden. Das hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in einem am Mittwoch, 29. November 2023, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 O 236/22). Der Kläger hatte seiner Hausratversicherung den Diebstahl eines Fahrrads gemeldet. Das fast 5.000 Euro teure Bike war nach seinen Angaben bei einem Einbruch in den Keller seiner Zweitwohnung in Baden-Württemberg entwendet worden. Die Hausratversicherung lehnte eine Schadensregulierung ab. Der Diebstahl aus einer Zweitwohnung sei durch die Versicherung nicht gedeckt. Dies bestätigte nun auch das Landgericht Frankenthal. ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke? In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen. Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen
Dem Kläger (VN) war 2004 eine Art Herzschrittmacher (ICD) implantiert worden. Im Juni 2005 stürzte er von einer Treppe. Im Juli 2005 kam es bei einer MRT-Untersuchung zu einem Defekt des ICD, welches operativ ausgetauscht wurde. Der VN begehrte weiter Krankentagegeld und begründete dies damit, dass er seit der MRT-Untersuchung und in deren Folge in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sei. Die Untersuchung selbst habe wegen Schwindels infolge des Treppensturzes stattgefunden. Er bot Beweis durch ein Sachverständigengutachten und die Einvernahme seiner behandelnden Ärzte an. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung mit der Begründung, es liege eine nicht versicherte innere Ursache vor. Das ... weiter lesen
Zur Frage, wann eine nach einem Einbruch verspätet eingereichte Liste der geklauten Gegenstände den Hausratsversicherungsschutz entfallen lässt Kurzfassung Ein Versicherungsnehmer hat einen Einbruchdiebstahl unverzüglich der Polizei zu melden und ein möglichst detailliertes Verzeichnis der entwendeten Sachen einzureichen. Der Hausratsversicherer darf jedoch nur dann die Entschädigung verweigern, wenn der Versicherte in grob vorwerfbarer Weise gegen diese Pflicht verstößt. Das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, verurteilte jetzt eine Versicherungsgesellschaft zur Zahlung von rund 14.600 € an eine Versicherungsnehmerin. Diese habe die verspätete Vorlage der Stehlgutliste nicht in einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören. 1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hat die Unwirksamkeit einiger Klauseln zur Kostenberechnung von Lebensversicherungen gerügt. Das jüngste Urteil des BGH (Az.: IV ZR 202/10) kann als Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung gewertet werden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass der BGH nun eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen hat. Zudem sollen anscheinend auch Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam befunden worden ... weiter lesen
München – August 2013: Normalerweise führt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dazu, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei ist, erläutert Auer Witte Thiel. Hat die Versicherung die Leistung jedoch abgelehnt, ist auch eine Berufung auf die Obliegenheiten nicht mehr möglich. Auer Witte Thiel informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der von seiner Wohngebäudeversicherung die Leistungsübernahme für Frostbruchschäden erstreiten wollte. Diese waren infolge eines Heizungsausfalls entstanden. Der Gebäudeeigner gab gegenüber der Versicherung an, noch um den Zeitpunkt des Ausfalls vor Ort ... weiter lesen
LG Coburg: Zur Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt Kurzfassung Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann nicht unbedingt dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird. Ein vom Landgericht Coburg vor kurzem entschiedener Fall verdeutlicht das. Das Gericht verurteilte einen Haftpflicht- und Kaskoversicherer, Versicherungsschutz für einen Schadensfall zu gewähren. Ein Angehöriger der Versicherungsnehmerin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die Versicherten erhielten im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück, da die Versicherer zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten ... weiter lesen