Kommt es zu einer Trennung von Eheleuten stellt sich die stets die Frage, ob die zu klärenden Punkte (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs-/Sorgerechte bezüglich der Kindern) streitig mit jeweils einem Anwalt zu regeln sind oder aber ob nicht eine so genannte Mediation durchgeführt wird, bei der die Parteien mithilfe eines Mediators die vorbezeichneten Punkte selbst und damit einvernehmlich regeln.
Als Mediator bietet sich ein Anwalt an, der durch Erlangung eines Mediatortitels nachweisen kann, dass er in diesem Bereich eine Ausbildung durchlaufen hat, die ihn befähigt, die Ehegatten bei ihrer Trennung zu unterstützen. Mediation bedeutet, dass die Ehegatten die streitigen ... weiter lesen