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Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2014 (VII R 44/11), nach Anrufung des EuGH, entschieden, dass Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner nach § 19 Satz 2 TabStG a.F. (§ 23 Abs. 1 S. 2 TabStG n.F.) auch derjenige sein kann, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat.
Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger hatte unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die ohne deutsche Steuerzeichen außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht wurden, abgenommen, um diese ... weiter lesen
Eine gemeinsame, von beiden Ehegatten, unterzeichnete Einkommensteuererklärung,
begründet nicht automatisch auch eine Haftung des Ehegatten welcher nur die Unterschrift geleistet hat.
Die Unterschriften auf der Erklärung beziehen sich jeweils nur auf Angaben, die jeder Ehegatte für sich selber erklärt und ausdrücklich nicht auf die des Partners.
Auch kann aufgrund des bei Ehegatten geltenden Zeugnisverweigerungsrechts ein Ehepartner nicht verpflichtet werden, auf die Unrichtigkeit von Angaben des anderen Ehegatten hinzuweisen.
Der Bundesfinanzhof entschied zudem, dass das bloße Wissen hinsichtlich der falschen Angaben des ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat.
Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5)
Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Finanzämter dürfen auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinahmen erwarten oder gar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 5. November 2013, bekanntgegebenen Urteil bekräftigt (Az.: 13 K 4630/12 AO). Es bestätigte damit die Prüfung eines Restaurants für sogar elf Jahre.
Einer der Gesellschafter der Betreibergesellschaft hatte 2011 eine Selbstanzeige abgegeben und Kapitalerträge für die Jahre 2000 bis 2009 nacherklärt. Die Betreibergesellschaft gab daraufhin gegenüber dem Finanzamt an, der Gesellschafter habe jährlich Trinkgelder in Höhe von ... weiter lesen
Bei einer Selbstanzeige werden zwangsläufig die nicht veranlagten Steuern nacherhoben. Es können jedoch auch weitere Zahlungen auf den Anzeigeerstatter zukommen. Zum einen wären da die Hinterziehungszinsen und zum anderen der Strafzuschlag.
Letzterer gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Bei der Selbstanzeige gibt es einen besonderen Sperrtatbestand, welcher die Selbstanzeige für Steuerstraftaten ausschließt. Dieser Tatbestand tritt ein, sobald der hinterzogene Betrag 25 000 € übersteigt –je Tat-.
Nach der Einstellungsvorschrift des § 398a AO kann der Beschuldigte gleichwohl einer Sperre entgehen und somit eine erfolgsversprechende Selbstanzeige erheben, wenn er die ... weiter lesen
Eine Steuerhinterziehung ist schnell begangen.
Beispielsweise kann bereits eine verspätete Steuerzahlung oder die Nichtabgabe einer Steuererklärung eine Steuerhinterziehung darstellen.
Eine Steuerverkürzung liegt nach der Legaldefinition des § 370 Abs. 4 Satz 1 AO namentlich immer dann vor, wenn die Steuer nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt wird.
Das heißt, der Steuerpflichtige hat entweder falsche Angaben gemacht oder es gar unterlassen irgendwelche Angaben zu machen und daher wurde die Steuer nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt.
Bei Unternehmen ist zumeist die Umsatzsteuer ein ... weiter lesen
Die irische Billigfluglinie Ryanair steht (mal wieder) im Fokus deutscher Staatsanwaltschaften. An sechs deutschen Standorten wurden Geschäftsräume durchsucht. Durchsucht wurden, nach Berichten von diversen Zeitungen, die Geschäftsräume an den deutschen Standorten: Berlin-Schönefeld, Köln, Weeze, Frankfurt-Hahn, Bremen und Baden-Baden. Die Ermittlungen, welche angeblich schon seit mehreren Jahren laufen, beziehen sich auf ein Beschäftigungsmodell, mit dem Ryanair bislang einen großen Teil seiner Piloten beschäftigt hat. Es handelt sich um ein sogenanntes Contractor-Modell, bei dem Piloten aufgefordert werden, eine Art "Ich-AG" in Irland zu gründen. Diese vermittelt dann den ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt.
Die Entscheidung wurde am 09.05.2014 gefällt.
Die Selbstanzeige bleibt erhalten, die Regelungen und Voraussetzungen erfahren aber eine deutliche Verschärfung.
Ein kurzer Überblick über einige Modifikationen:
- Die Berichtigungspflicht von derzeit fünf Jahren soll auf zehn Jahre verlängert werden. Inwiefern die steuerrechtlichen Regelungen über den Fristbeginn und den Ablauf anwendung finden, wurde noch nicht geklärt. Dies hat bedeutende praktische Auswirkungen. Umso länger und ... weiter lesen
Das Landgericht Augsburg hatte einen Angeklagten (LG Augsburg, Urteil vom 8. April 2011 - 2 KLs 501 Js 124133/07) wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen - zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Bei so manchem Gericht gilt bei Steuerstraftaten die Faustformel: pro 100.000 Euro gibt es ein Jahr Haftstrafe.
Das LG Augsburg ging in dem vorliegenden Fall etwas großzügiger mit der Faustformel um.
Dies fand auch der BGH und hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.
Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen ... weiter lesen