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Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Das Landgericht Köln hat die Angeklagten Y und O wegen Verabredung der in Tateinheit stehenden Verbrechen des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung und den Angeklagten Y zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei bzw. fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts verabredeten die Angeklagten Y und O sowie ein weiterer nicht näher identifizierter Mittäter, in der Nacht vom 20./21. März 2001 ein türkisches Vereinslokal in Hürth während eines illegalen Würfelspiels zu überfallen. Die Angeklagten beabsichtigten, unter Einsatz geladener Schußwaffen das auf dem Spieltisch liegende Geld wegzunehmen und die Spieler zur Herausgabe weiteren mitgeführten Bargelds zu ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18 Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen. Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet. Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018 - 5 StR 566/17 Die Vorschriften §§ 331 ff. StGB betreffen die Strafbarkeit im Amt, darunter die Vorteilsannahme nach § 331 StGB, Bestechlichkeit gem. § 332 StGB, die Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und zuletzt die Bestechung des § 334 StGB. Die Systematik sieht demnach vor, dass jeweils beide an einem derartigen Vorgang beteiligte Parteien strafbar sind bzw. sein können, der Amtsträger ebenso wie der privat Agierende. Vieles hängt demzufolge von der Amtsträgereigenschaft ab, die jeder dieser Normen immanent ist, sei in gewährender oder in erhaltender Hinsicht. Eine gesetzgeberische Definition dieses Begriffes findet ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben. Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestätigt, der im Rahmen seiner Tätigkeit in der Wertpapierabteilung Kunden dabei behilflich war, ihre Kapitalanlagen zur Vermeidung der 1993 eingeführten Zinsabschlagsteuer anonym ins Ausland zu transferieren. Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten deswegen mit Strafvorbehalt verwarnt. Der Bundesgerichtshof ist dem Angeklagten nicht darin gefolgt, die von ihm geleisteten banktypischen "neutralen" Handlungen könnten keine strafbare Beihilfe darstellen. Der Angeklagte habe ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt? Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck und Volker Dineiger, Fachanwälte für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Böhmermann und die Grenzen Welche Grenzen wurden im Fall Böhmermann eigentlich überschritten? Die Grenzen von der Satire zum Strafrecht durch Böhmermann? Die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit durch Böhmermann? Die Grenzen des Verbotsirrtums durch Böhmermann? Die Grenzen der politischen Enthaltsamkeit durch die Bundeskanzlerin? Die Grenzen der Neuzeit zum Mittelalter durch Anwendung des Majestätsbeleidigungsparagraphen? Kann es eigentlich noch eine Strafbarkeit gegeben, wo so viel Unsicherheit ist? Nein heiß Nein – die Reformpläne zum ... weiter lesen
Am 01.07.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Mit diesem Gesetz, durch welches grundlegende Änderungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung vorgenommen werden, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu erleichtern und die nachträgliche Abschöpfung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen (BT-Drucks. 18/9525 S. 48). Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch die grundsätzliche Abkehr vom Konzept der „Rückgewinnungshilfe“. Nach dem bisher geltenden § 73 Abs. 1 S. 2 ... weiter lesen