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Rechtsanwalt in Tschechien
Über Rechtsanwälte in Tschechien
Deutschland grenzt an Tschechien und seit der Grenzöffnung nutzen immer mehr Deutsche die Möglichkeit, das Nachbarland für einen Tagesausflug zu besuchen. Schnell kann es geschehen, dass man dabei zum Beispiel aufgrund eines Verkehrsverstoßes mit dem tschechischen Gesetz in Konflikt gerät. Um im Falle eines Rechtsstreits optimal vertreten zu werden, ist es empfohlen, sich an einen Anwalt in Tschechien zu wenden. Jeder Anwalt in Tschechien verfügt über eine fundierte juristische Ausbildung und ist somit mit den tschechischen Gesetzen bestens vertraut.
Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt in Tschechien ist ein Masterabschluss, wobei das Studium dem Bologna-Prozess angepasst ist. Nach Bestehen des vierjährigen Jurastudiums kann mit dem zweijährigen Masterstudium begonnen werden. Mit dem Masterdiplom können sich angehende Rechtsanwälte in Tschechien dann bei der Anwaltskammer als Rechtsanwaltskonzipienten eintragen lassen. Während der nächsten drei Jahre lernen sie unter Anleitung eines berufserfahrenen Rechtsanwaltes den Berufsalltag kennen und melden sich anschließend bei der Anwaltskammer zur Rechtsanwaltsprüfung an, um sich als „Advokát“ eintragen zu lassen.
Ein sachliche, instanzielle oder örtliche Zuständigkeit für Rechtsanwälte gibt es in Tschechien nicht. Das heißt, dass deutschsprachige, in Tschechien zugelassene Rechtsanwälte im ganzen Land, unabhängig von der Sache oder der Instanz, vertretungsberechtigt sind. Ein Anwaltszwang besteht lediglich in einem privatrechtlichen Revisionsverfahren, in allen Instanzen bei verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie vor dem Verfassungsgericht. Beschuldigte in einer Strafsache haben zudem einen Anspruch auf Interessenvertretung durch einen Pflichtverteidiger. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn eine Untersuchungshaft vorliegt, eine Strafandrohung mit Haft von mindestens fünf Jahren besteht, im Falle eines Auslieferungsverfahrens oder bei Strafverfahren, bei denen Jugendliche oder beschränkt Geschäftsfähige beteiligt sind.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung und der Höhe des Streitwertes. Es besteht auch die Möglichkeit, eine freie Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt in Tschechien zu treffen, wovon häufig bei der Vertretung ausländischer Mandanten Gebrauch gemacht wird. Die Kostenverteilung entspricht dem deutschen Rechtssystem, sodass die Gesamtkosten (Prozess- und Anwaltskosten des Gegners) von der unterliegenden Partei zu zahlen sind. Bedürftige können eine Prozesskostenhilfe beantragen. Im Falle der Gegenseitigkeit gilt dieses Recht auch für Ausländer.
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